Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe, an Fachober- und Berufsoberschulen sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht können noch bis 31. Oktober 2009 die Erstattung der ihnen im Schuljahr 2008/2009 entstandenen Fahrtkosten beantragen. Darauf weist das Landratsamt Weilheim-Schongau hin.
Erstattungsleistungen können vom Landratsamt grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 390,00 € bzw. 197,50 € bei Geschwisterschülern mit Erstattungsanspruch (sog. Familienbelastungsgrenze) übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2008/2009 für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, oder bei Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Die errechneten Fahrtkosten werden dann voll erstattet.
Antragsschluss für das Schuljahr 2008/2009 ist der 31. Oktober 2009; bis dahin muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim Landratsamt Weilheim-Schongau - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gebäude II, Stainhartstraße 7, Weilheim, Zimmer 214, Herrn Martin Schüss (Telefon: 0881/681-1272) oder Herrn Rudolf Veit (Telefon: 0881/681-1206) eingereicht werden. Abrufbar ist der Antrag im Internetauftritt des Landratsamts unter www.weilheim-schongau.de , Rubrik "Formulare und Merkblätter A-Z", Stichwort: Schülerbeförderung.
Schüler, die im Landkreis Weilheim-Schongau ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und im Schuljahr 2009/2010 eine der vorgenannten Schulen besuchen, bittet das Landratsamt bereits jetzt darauf zu achten, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorgehen müssen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen. Hierzu kann insbesondere auch der Erwerb und die Nutzung einer Bahncard oder der vorausschauende Kauf von Mehrfachkarten, Schülerwochen- und Monatsfahrkarten zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Informationen über die Tarifgestaltung und mögliche Ermäßigungen erteilen die einzelnen Verkehrsunternehmen. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2009/2010 ist nach Beendigung des Schuljahres, spätestens jedoch bis 31.10.2010, beim Landratsamt Weilheim-Schongau einzureichen.
Falls ein privates Fahrzeug für den Schulweg benutzt wird, ist eine Fahrtkostenerstattung nur möglich, wenn der Einsatz eines Kfzs jeweils zu Schuljahresbeginn vom Landratsamt als notwendig anerkannt wurde. Das entsprechende Antragsformular ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt erhältlich und wird auf Anfrage auch zugeschickt.