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Zensus 2011 | Jörg-Michael Hentschke |
Zensus 2011 - Der Landkreis Weilheim-Schongau sucht noch Interviewer
Am 9. Mai startet deutschlandweite Volkszählung
Zum ersten Mal seit dem Jahr 1987 wird es in diesem Jahr wieder eine Volkszählung geben, den sogenannten Zensus 2011. Vom 9. Mai an müssen alle Gebäude- und Wohnungs¬eigentümer sowie mehr als 17.000 Privatpersonen im Landkreis Weilheim-Schongau einen ausführlichen Fragebogen beantworten. Jörg-Michael Hentschke, Leiter der Erhebungsstelle für den Zensus im Landratsamt Weilheim-Schongau, erläutert die Hintergründe.
Frage:Herr Hentschke, was bringt die Volkszählung?
Jörg-Michael Hentschke: Wichtigstes Ziel ist die Erfassung der korrekten Bevölkerungs¬zahlen. In Berlin etwa leben nach aktuellen Schätzungen circa 300.000 Menschen weniger als offiziell gemeldet, was natürlich Auswirkungen hat - z. B. auf den Finanzausgleich zwischen den Ländern. Der Zensus liefert aber auch wesentliche Erkenntnisse über die Wohn- und Lebenssituation der Menschen im Landkreis Weilheim-Schongau. Diese bilden die Grundlage für wichtige politische Entscheidungen.
F: Was wird beim Zensus alles gefragt?
J.H: Der Zensus besteht zum einen aus der Gebäude- und Wohnungszählung, die das Landesamt für Statistik schriftlich mit den Haus- und Wohnungseigentümern durchführt. Daneben gibt es die sogenannte Haushaltsstichprobe und die Befragung in Sonderbereichen, wie etwa Alten- und Pflegeheimen. Durch diese Befragungen, zu deren Durchführung die kreisfreien Städte und Landratsämter eigene, unabhängige Erhebungsstellen eingerichtet haben, sollen Daten, z. B. zu Bildungsabschlüssen und zum Migrationshintergrund, gewonnen werden. Außerdem werden Informationen zur Erwerbssituation der Bevölkerung erhoben.
F:Werden die Bürgerinnen und Bürger persönlich befragt?
J.H: Die Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt ausschließlich schriftlich. Für die übrigen Befragungen werden sich speziell geschulte Interviewer bei denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die mittels eines Zufallsverfahrens für den Zensus ausgewählt wurden, schriftlich mit einem Terminvorschlag ankündigen. Zu diesem Termin sollte man dann zu Hause anwesend sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen anderen Termin zu vereinbaren oder aber den Fragebogen alleine oder per Internet auszufüllen. Hierzu sollte man mit seinem Interviewer Kontakt aufnehmen.
F:Muss man die Fragen beantworten?
J.H: Wer über das Zufallsverfahren ausgewählt wurde, hat eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Als ausführende Behörde sind wir berechtigt, bei Verweigerung Zwangsgelder zu verhängen. Damit kann man sich übrigens nicht "freikaufen", denn Zwangsgelder können so oft verhängt werden, bis der Auskunftspflicht nachgekommen wird. Insofern appellieren wir an die Bürgerinnen und Bürger, am Zensus mitzuwirken. Alle Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Die eine Frage, die man nicht beantworten muss, ist die nach dem Glaubensbekenntnis.
F:Wer kann Interviewer beim Zensus werden?
J.H: Insgesamt suchen wir für den Landkreis Weilheim-Schongau etwa 250 Interviewer. Melden kann sich jeder Mensch, der volljährig ist, die deutsche Sprache gut beherrscht, in diesem Frühjahr und Sommer zeitlich einigermaßen flexibel ist und nach Möglichkeit im Landkreis Weilheim-Schongau wohnt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wird aber mit einer Aufwandsentschädigung belohnt. Diese richtet sich nach der Anzahl der geführten Interviews und ist in den allermeisten Fällen steuerfrei. Jedem Interviewer werden etwa 100 zu befragende Personen zugeteilt, auf Wunsch auch mehr oder weniger. Pro geführtem Interview werden 7 Euro Entschädigung gezahlt, bei nicht geführten Interviews 2 Euro pro Haushalt. Notwendige Portokosten werden erstattet. Eine Wegstreckenentschädigung wird nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gezahlt. Als Interviewer hat man dann ab 9. Mai zehn Wochen Zeit (bis zum 31. Juli), um die Befragungen durchzuführen - bei eigener Zeitplanung. Die Tätigkeit ist daher nicht nur für Abiturienten, Studenten, Rentner sowie Hausfrauen und -männer geeignet, sondern auch für Berufstätige.
F: Wer trägt die Kosten für den Zensus?
J.H: Der Zensus wird vom Bund und den Ländern finanziert. Auf den Landkreis kommt kein finanzieller Aufwand zu, da alle Kosten, auch für das Personal und die Ausstattung, vom Freistaat Bayern erstattet werden.
Wer Interesse an der Tätigkeit als Interviewer hat, kann sich bei der Erhebungsstelle im Landratsamt telefonisch unter (0881) 681-11 66 melden oder per E-Mail an zensus@lra-wm.bayern.de .