Gesundheitsamt Weilheim-Schongau
Dienststelle Weilheim
- Abteilung 6 -

Gebäude II
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB

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Novellierung der Trinkwasserverordnung 2011

In Deutschland ist es längst selbstverständlich, dass aus jeder Zapfstelle im Haushalt Wasser von Trinkwasserqualität kommt und dass dieses Wasser unbesorgt zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken und zur Herstellung von Lebensmitteln oder zur Körperpflege und -reinigung und auch zum Geschirrspülen eingesetzt werden kann.

Die Qualitätskriterien für Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.
Wasser für menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genuss-tauglich und rein sein. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, d. h. zum Beispiel DIN-Normen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um die Qualität bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung sicherzustellen.

Die neue Trinkwasserverordnung 2011 besteht aus acht Abschnitten und fünf Anlagen. Die für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, aber auch Immobilieneigentümer und -verwalter wichtigsten Abschnitte sind der 2. (Beschaffenheit des Trinkwassers) und der 4. (Pflichten für Inhaber einer Wasserversorgungsanlage). In den Anlagen werden die jeweils einzuhaltenden Grenzwerte aufgeführt.

Nicht nur das Wasserversorgungsunternehmen ist verantwortlich, dass das in der Hausinstallation abgegebene Wasser einwandfrei ist. Auch der Haus- und Wohnungsbesitzer muss gewährleisten, dass das Wasser dort einwandfrei bleibt.

Die häufigsten Fragen zur Novellierung der Trinkwasserverordnung 2011, insbesondere zu den anzeigepflichtigen Anlagen und die dazu gehörigen Meldeformulare finden Sie hier:

 

FAQ’s zu den anzeigepflichtigen Anlagen gemäß geänderter Trinkwasser-
verordnung in Bayern:

http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/111028_trinkwv_faq.pdf

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 und die 3-Liter-Regel

GdW-Arbeitshilfe 66/Umsetzung der neuen TrinwV 2011/Legionellenprüfung

Durchführung der Probennahme:

http://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/wasser/gesundheit/twin1201.pdf

Bayerische Liste von Untersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV 2001

Informationen zu den Konsequenzen der Trinkwasserverordnung 2011 für die Legionellenuntersuchung und -bewertung:

http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasser/legionellen.htm

Meldeformulare:

Meldeformular einer Wasserversorgungsanlage allgemein gemäß §13 Abs. 2 Nr 1-3 TrinkwV

Meldeformular einer Trinkwasser-Installation bei öffentlicher Tätigkeit gemäß §13 Abs. 2 Nr 5 TrinkwV

Meldeformular einer mobilen, nicht ortsfesten Anlage gemäß §13 Abs. 2 Nr 4 mobile TrinkwV

Meldeformular einer zeitweisen Wasserverteilungsanlage gemäß §13 Abs. 2 Nr 6 TrinkwV

Meldeformular einer zusätzlichen NICHT-Trinkwasseranlage gemäß §13 Abs. 4 TrinkwV

Meldeformular einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung §13 Abs. 5 TrinkwV

Meldeformular Sammelanzeige für Großanlagen § 13 Abs. 5

AnsprechpartnerTelefonE-mail
Daniela Gröndahl08861/211-3325d.groehndahl@lra-wm.bayern.de
Veronika Ertl0881/681-1621v.ert.@lra-wm.bayern.de
Wolfgang Tilgner0881/681-1622w.tilgner@lra-wm.bayern.de
Geschäftszimmer0881/681-1600gesundheitsamt@lra-wm.bayern.de

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