Die
Bayerische Staatsregierung und die Bayerische Wirtschaft haben am 23. Oktober 2000 den Umweltpakt Bayern - Nachhaltiges Wirtschaften im 21. Jahrhundert (Umweltpakt II) als Fortführung des erfolgreichen Umweltpakt Bayern I vom 23. Oktober 1995 unterzeichnet.und 2005 verlängert. Es handelt sich um eine vertragsähnliche
Vereinbarung zwischen Bayerischer Staatsregierung und Bayerischer Wirtschaft, in der sich beide Partner zu
freiwilligen Leistungen für den Umweltschutz verpflichten.
Der
Umweltpakt ist von den Spitzenvertretern unterzeichnet; die Inhalte sind jedermann zugänglich. Die Teilnahme am Umweltpakt steht weiteren Verbänden, Unternehmen und Einrichtungen der Wirtschaft jederzeit offen. Inhaltlich deckt der Umweltpakt
alle umweltrelevanten Themenfelder vom Klimaschutz und Mobilität über Umweltmanagement bis zur ínternationalen Kooperation ab. Die Vereinbarung ist
branchenübergreifend angelegt, d.h. Industrie, Handel und Handwerk sind gleichermaßen eingebunden.
Ziele des Umweltpakt Bayern
Der
partnerschaftliche Umweltschutz ("kooperativer Umweltschutz") zwischen Bayerischer Staatsregierung und Bayerischer Wirtschaft soll ausgebaut und eine dauerhaft umweltverträgliche Entwicklung ökonomisch sinnvoll gesichert und gefördert werden. Eine umweltverträgliche und wirtschaftlich stabile Entwicklung führt nicht nur zu einer
verbesserten Umweltbilanz des Betriebes, sondern spart auch Kosten und Zeit und bedeutet einen Anreiz für neue Kunden. Betrieblicher Umweltschutz stärkt die Motivation der Mitarbeiter,
verbessert das Image des Betriebes, schafft einen
Wissensvorsprung und damit auch einen Wettbewerbsvorteil.
Vorteile an der Teilnahme am Umweltpakt - Energie und Wasser werden gespart wird, Abfälle werden reduziert;damit verringern sich Bezug- und Entsorgungskosten;
- die Systematisierung der Umweltschutzmaßnahmen setzt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang;
- betriebliche Umweltrisiken werden gemindert und die Rechtssicherheit wird erhöht;
- Betrieblicher Umweltschutz ist eine Investition in die Zukunft, die sich in absehbarer Zeit amortisiert; der Betrieb verbessert seine wirtschaftlichen und ökologischen Ergebnisse;
- die Mitarbeiter werden motiviert und es entsteht ein Anreiz für neue Kunden;
- das Logo des Umweltpakt Bayern kann in der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens verwendet werden; damit wird das Umweltbewußtsein und Engagement für den Umweltschutz dokumentiert sowie das Image des Unternehmens verbessert;
- die Teilnehmer werden beim Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in eine Liste im Internet eingestellt; jeder Internetnutzer kann sich einen umweltfreundlich wirtschaftenden Betrieb in seiner Umgebung suchen.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können alle Unternehmen, Dienstleistungsbetriebe und alle Einrichtungen der Wirtschaft, die in Bayern eine freiwillige Leistung im Umweltschutz erbringen, die den Zielen des Umweltpakts entspricht und über die geltenden gesetzlichen Anforderungen hinausgeht . Interessenten können die Teilnahme bei der "Geschäftsstelle Umweltpakt Bayern" im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beantragen.
FördermöglichkeitenKleine und mittlere Betriebe mit Sitz in Bayern ( max. 150 Mitarbeiter und max. 15,3 Mio Euro Vorjahresumsatz) haben Anspruch auf die im Umweltpakt vereinbarten Fördermöglichkeiten. Im Rahmen des Umweltberatungs- und Audit-Programms werden Umweltberatungen ( max. 3 Beratungstage), Umweltmanagementsysteme und Umweltaudits gefördert.
Ansprechpartner für die Förderung ist die LGA, Innovationsberatungstelle Nordbayern, Luitpoldstr. 17a, 84034 Landshut, Tel.:0871/96368-0.
Geeignete Berater, Validierer und Zertifizierer werden dort interessierten Firmen genannt .
Weitere Informationen sowie den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses erhalten Sie über
www.ibn.lga.de.
Ausgefüllte Anträge können eingereicht werden bei:
Weitere
aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch online in der
Förderfibel Umweltschutz. Infozentrum UmweltWirtschaft IZU Das IZU bietet die Möglichkeit für kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, sich zu Themen im Umweltbereich zu informieren:
Im
Internet finden Sie Informationen zu
- Umwelttechnik und Umweltmanagement,
- umweltbezogenen Förderprogrammen für Ihr Unternehmen,
- Umweltrecht und seine Anwendung,
- Wegweiser zu Ansprechpartnern sowie
- Publikationen und Links.
Die telefonische Anlaufstelle erreichen Sie unter 0821/9071-5007 oder unter E-Mail:
izu@lfu.bayern.deIm
Landkreis Weilheim-Schongau sind
aktuell 69 Unternehmen Mitglied im Umweltpakt Bayern