Amt für Jugend und Familie - Sachgebiet 21

Jugendhilfeplanung

"Es gehört zu den Prinzipien einer wirksamen und modernen Sozialpolitik, den Bedarf an sozialen Einrichtungen und Diensten mittel- und langfristig zu ermitteln. Für die Jugendhilfe ist die Planung insbesondere auch deshalb wichtig, weil für die notwendige Intensivierung nur knappe Mittel zur Verfügung stehen, deren wirksamer und wirtschaftlicher Einsatz sorgfältig erwogen werden muss, und weil dazu im besonderen die Anstrengungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe auch mittel- und langfristig aufeinander abgestimmt werden müssen."

Regierungsbegründung zu § 80 Sozialgesetzbuch VIII, der die Jugendämter mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes am 01.01.1991 ausdrücklich zur Jugendhilfeplanung verpflichtet.

AufgabenAnsprechpartner

Jugendhilfeplanung
(siehe unten)

Claudia Sam-Doess
Dienststelle Schongau
Tel.: 08861/211-3160
Fax.: 0881/681-4210

Dienststelle Weilheim
Tel.: 0881/681-1275
Fax.: 0881/681-2297

E-Mail: c.sam-doess@lra-wm.de

Konkrete Aufgaben der Jugendhilfeplanung bedeuten in Kurzform:

  • Erhebung des Bestandes an Einrichtungen und Diensten der öffentlichen und freien Jugendhilfe im Landkreis unter Beteiligung der Kommunen und freien Träger.
  • Analyse der Sozialräume und folgende Bedarfermittlung unter Berücksichtigung der Meinung (Wünsche, Bedürfnisse, Interesse) der Betroffenen.
  • Maßnahmeplanung unter Berücksichtigung der Priorität.

Die Kommunen als öffentliche Träger der Jugendhilfe sind dazu verpflichtet, Einrichtungen, Dienste und Angebote so zu planen, dass

  • Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,
  • ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
  • junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,
  • Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.

Jugendhilfeplanung

  • ist eine Planung für und mit den Betroffenen, also mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern und 
  • bezieht die Akteure der Jugendhilfe in den Planungsvorgang mit ein, d. h. die Freien Träger der Dienste und Einrichtungen, Fachleute aus verschiedenen Bereichen, die Gemeinden des Landkreises und der Jugendhilfeausschuss werden an der Planung beteiligt.

Jugendhilfeplanung will dazu beitragen,

  • die Prävention zu fördern,
  • die Arbeit der unterschiedlichen Anbieter miteinander zu vernetzen, damit die jeweils beste Hilfe zur Anwendung kommt,
  • neue Angebote zu schaffen und
  • die Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern.

Die Ergebnisse der Planung sollen sowohl dem Landkreis, den kreisangehörigen Gemeinden und den freien Trägern als ein brauchbares Hilfsmittel für ihre eigenen Planungen dienen.

© Landratsamt Weilheim SchongauSeite drucken | nach oben
Einstellung der Schriftgröße Schriftgröße
Suche Suche