| Aufgaben | Ansprechpartner |
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Sachbereichsleitung Prävention und Familie | Rainer Strick |
Stärken fördern - Gefährdungen begegnen..
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 14 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) soll Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens schützen, z. B. durch
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt z. B. fest, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche in welchem Umfang arbeiten dürfen und wann Ausnahmeregelungen z. B. für Filmaufnahmen oder Aufführungen möglich sind. Weiterhin ist geregelt, welche Schutzbestimmungen für Jugendliche in festen Arbeitsverhältnissen oder in der Lehre gelten.
