Wirtschaftliche Jugendhilfe

AufgabenAnsprechpartner
Sachbereichsleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Christine Gerum
Dienststelle Weilheim
Tel.: 0881/681-1274
Fax.: 0881/681-2297
Dienstag, Freitag ganztags

Dienststelle Schongau
Tel.: 08861/211-3124
Fax.: 08861/211-4210
Montag, Mittwoch, Donnerstag
E-Mail: c.gerum@lra-wm.de

Wir regeln für Sie

  • die Finanzierung der erzieherischen Hilfen nach dem Kinder - und Jugendhilfegesetz
  • die Finanzierung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

Wir prüfen

  • für bestimmte Hilfeformen die Kostenbeteiligung der Eltern, des jungen Menschen oder eines anderen Sozialleistungsträgers

Wir fördern junge Menschen

  • durch Übernahme oder Bezuschussung von Kindergarten-, Krippen- oder Hortbeiträgen und Tagespflegekosten bei geringem Einkommen
  • durch Übernahme von Zuschüssen zur Jugenderholung bei geringem Einkommen

Tagespflege (Förderangebot):

  • Tagesmütter: (Eignungsprüfung, Beratung von Interessierten, Erteilung Pflegeerlaubnis) sowie Förderangebot für Tagespflege für Altlandkreis Weilheim und Altlandkreis Schongau
  • Vermittlung von Tagespflegestellen, Beratung der Eltern für Altlandkreis Weilheim und Altlandkreis Schongau

Kindbezogene Förderung nach BayKiBiG (zentrale Dienststelle Schongau)

Förderangebot Kindergarten und Horte (zentrale Dienststelle Schongau)

Beurkundungen, Beglaubigungen, Sorgerechtserklärungen

Zuständigkeiten/Ansprechpartner der Dienststellen Weilheim und Schongau für

  • Hilfe zur Erziehung (stationär, teilstationär, ambulant)
  • Eingliederungshilfe (stationär, teilstationär,ambulant)
  • Hilfe zur Erziehung durch Vollpflege
  • Erholungsmaßnahmen
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituation
  • Umgangsbegleitung
  • Familienfreizeit / -erholung
  • gemeinsame Wohnformen für Mutter und Kind
  • Notsituationen
  • Inobhutnahme
  • Familienunterstützende Sozialarbeit - FSS
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