| Aufgaben | Ansprechpartner |
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| Sachbereichsleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe | Christine Gerum Dienststelle Weilheim Tel.: 0881/681-1274 Fax.: 0881/681-2297 Dienstag, Freitag ganztags Dienststelle Schongau Tel.: 08861/211-3124 Fax.: 08861/211-4210 Montag, Mittwoch, Donnerstag E-Mail: c.gerum@lra-wm.de |
Wir regeln für Sie
- die Finanzierung der erzieherischen Hilfen nach dem Kinder - und Jugendhilfegesetz
- die Finanzierung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
Wir prüfen
- für bestimmte Hilfeformen die Kostenbeteiligung der Eltern, des jungen Menschen oder eines anderen Sozialleistungsträgers
Wir fördern junge Menschen
- durch Übernahme oder Bezuschussung von Kindergarten-, Krippen- oder Hortbeiträgen und Tagespflegekosten bei geringem Einkommen
- durch Übernahme von Zuschüssen zur Jugenderholung bei geringem Einkommen
Tagespflege (Förderangebot):
- Tagesmütter: (Eignungsprüfung, Beratung von Interessierten, Erteilung Pflegeerlaubnis) sowie Förderangebot für Tagespflege für Altlandkreis Weilheim und Altlandkreis Schongau
- Vermittlung von Tagespflegestellen, Beratung der Eltern für Altlandkreis Weilheim und Altlandkreis Schongau
Kindbezogene Förderung nach BayKiBiG (zentrale Dienststelle Schongau)
Förderangebot Kindergarten und Horte (zentrale Dienststelle Schongau)
Beurkundungen, Beglaubigungen, Sorgerechtserklärungen
Zuständigkeiten/Ansprechpartner der Dienststellen Weilheim und Schongau für
- Hilfe zur Erziehung (stationär, teilstationär, ambulant)
- Eingliederungshilfe (stationär, teilstationär,ambulant)
- Hilfe zur Erziehung durch Vollpflege
- Erholungsmaßnahmen
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituation
- Umgangsbegleitung
- Familienfreizeit / -erholung
- gemeinsame Wohnformen für Mutter und Kind
- Notsituationen
- Inobhutnahme
- Familienunterstützende Sozialarbeit - FSS