Impfpflicht, Registrierung der Bestände und hohe Biosicherheit sind wichtig
Das Veterinäramt Weilheim-Schongau weist angesichts aktueller Fälle der Newcastle-Disease (ND) in Deutschland auf die gesetzliche Impfpflicht für alle Bestände von Hühnern und Truthühnern (Puten) hin. Die Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung gelten unabhängig der Bestandsgrößen und somit auch für kleine Privat- und Hobbyhaltungen. Der Hintergrund: Erstmals sind nach rund 30 Jahren ohne Ausbrüche seit Februar 2026 wieder Erkrankungsfälle in kommerziellen Geflügelbeständen und Kleinhaltungen in den Bundesländern Brandenburg und Bayern aufgetreten. Im Landkreis Weilheim Schongau sind bislang keine Fälle aufgetreten.
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung, von der vor allem Hühner und Puten betroffen sind. Sie kann zu schweren Erkrankungen bis hin zu Todesfällen führen.
Andere Haustiere oder Menschen stecken sich nicht an.
Zum Schutz der Tiere müssen alle Hühner und Truthühner (Puten) regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden. Die Impfung wird von Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt und ist der wirksamste Schutz vor einem Ausbruch. Anderes Geflügel wie Wachteln, Enten und Gänse sowie weitere gehaltene Vögel sind von der Impfpflicht ausgenommen.
Jede Geflügelhaltung ist außerdem beim Veterinäramt anzumelden. Nur registrierte Bestände können im Ernstfall gezielt geschützt werden.
Neben Impfung und Registrierung spielt auch die Biosicherheit eine zentrale Rolle: Saubere Ställe, Schutz vor Wildvögeln, regelmäßige Desinfektion und geregelter Personenverkehr helfen, ein Einschleppen des Virus zu verhindern.
Weitere Informationen zur Newcastle-Disease und zu Schutzmaßnahmen sind auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern) zu finden: https://www.lgl.bayern.de.
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