Frist für Vereinspauschale geht noch bis 02. März 2026

Landratsamt erinnert Sport- und Schützenvereine an Beantragung

Ball mit der Aufschrift
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Das Landratsamt Weilheim-Schongau erinnert alle Sport- und Schützenvereine an die rechtzeitige Beantragung der Vereinspauschale. Dies ist eine staatliche Zuwendung, mit der der Freistaat Bayern den Sport und das Ehrenamt fördert. Diese betrifft jedoch nur Mitglieder der Dachorganisationen Bayerischer Landessportverband (BLSV) und Bayerischer Sportschützenbund (BSSB).

Alle erforderlichen Vordrucke zur Antragstellung sind auf der Website des Landratsamtes Weilheim-Schongau www.weilheim-schongau.de unter dem Stichwort „Vereinspauschale“ zu finden. Dort erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller auch weitere Informationen zur Online-Beantragung.

Die Antragsfrist endet am 2. März 2026. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Auskünfte steht das Landratsamt Weilheim-Schongau telefonisch unter 0881/681-1254 oder unter -1121 gerne zu Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann auch unter der Mailadresse kommunalamt@lra-wm.bayern.de erfolgen.

Kategorien: Landkreis

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