Abt. 5 - Veterinäramt, Amt für Verbraucherschutz

Die Abteilung 5 im Landratsamt Weilheim-Schongau nimmt als staatliche Behörde mit den Sachgebieten Sg. 50 - Veterinäramt und SG 51 - Amt für Verbraucherschutz die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens sowie der Lebenmittelüberwachung wahr.

Die Hauptaufgaben des amtstierärztlichen Dienstes sind:

  • Der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft.
  • Der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Schmerzen, Leiden und/oder Schäden.
  • Die Abwehr gesundheitlicher Gefahren für Tierbestände und den Menschen sowie dem damit verbundenen Schutz vor erheblichen ökonomischen Schäden ("staatliche Tierseuchenbekämpfung").
  • Der Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen, die von Tieren sowie tiereischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können.

Aktuelle Informationen:

Aufgabe der Veterinärüberwachung ist die Ausführung und Überwachung der Vorschriften auf dem Gebiet des Tierschutzes, der Tiergesundheit, der tierischen Nebenprodukte und der Tierarzneimittel.

Im Tierschutz liegen die Schwerpunkte auf den Aufgaben:

  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
  • Erteilung von Erlaubnissen und Überwachung der Einrichtungen genehmigungspflichtiger Tätigkeiten im Sinne des § 11 TierSchG
  • Überprüfung von privaten Tierhaltungen (z.B. nach Bürgerbeschwerden)
  • Überwachung und Zertifizierung von Tiertransporten
  • Überwachung des Viehverkehrs
  • regelmäßige Überwachung von Tierversuchen

Die Aufgabenwahrnehmung der staatlichen Tierseuchenbekämpfung und der Tiergesundheit umfassen unter anderem:

  • regelmäßige Überwachung von (Nutz-)Tierbeständen
  • amtliche Untersuchung von Tieren inkl. Probenahmen
  • Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen (auch im Seuchenverdacht)
  • Krisenmanagement beim Auftreten von Tierseuchen
  • Überwachung und Zertifizierung von Tiertransporten/Viehverkehr
  • Überwachung von Tierkörperverwertung und -beseitigung
  • Überwachung von Biogasanlagen, technischen Anlagen und sonstigen Einrichtungen mit tierischen Einsatzstoffen im Sinne des Nebenprodukterechtes

Die Aufgabenstellungen im Bereich des Tierarzneimittelrechts betreffen vor allem den Einsatz von Tierarzneimitteln und Impfstoffen bei Lebensmittel liefernden Tieren sowie die Kontrolle der tierärztlichen Hausapotheken der praktizierenden Tierärzte.

Im Rahmen der Futtermittelüberwachung unterstützt die Abteilung 5 die zentrale Überwachungsbehörde an der Regierung von Oberbayern (z.B. mit amtlichen Probenahmen).

Aufgaben der Lebensmittelüberwachung ist die Ausführung und Überwachung lebensmittel- und fleischhygienerechtlicher Vorschriften. Zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung gehören, neben der Überwachung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, auch die Ausführung und Überwachung der Vorschriften über kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Tabak und -erzeugnisse sowie weiterer Rechtsbereiche (z.B. Nebenprodukterecht).
Die Schwerpunkte liegen hierbei auf den Aufgaben:

  • Verbraucherschutz durch (Betriebs-)Kontrollen und Probenentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und Verarbeitung (registrierte Lebensmittelbetriebe, Unternehmen mit EU-Zulassung)
  • Überwachung der Eigenkontrollen der Betriebe
  • Vorbeugender Gesundheitsschutz durch Schlachttier- und Fleischuntersuchung (inkl. Tierschutz bei der Schlachtung)
  • Spezielle Rückstandsuntersuchungen (z.B. Probenahmen für den Nationalen Rückstandskontrollplan)
  • Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln aus Drittländern sowie der Überwachung und Zertifizierung im Rahmen des Innergemeinschaftlichen Handels
  • Verfolgung von Verbraucherbeschwerden

Die Bindung bestimmter EU-Agrarzahlungen an Verpflichtungen aus den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz wird als "Cross-Compliance (CC)" bezeichnet. Diese werden in zwei unterschiedliche Kategorien, hier in Rechtsakte des weißen Bereichs (veterinärrechtlich) und Vorschriften des grünen Bereichs (Naturschutz-, Dünge-, Pflanzenschutzrecht und guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand [GLÖZ]) untergliedert. Amtstierärzte und Veterinärassistenten nehmen hierbei aktiv an der Ausführung und Überwachung von Cross- Compliance-Verpflichtungen im weißen Bereich teil.

Aufgaben / Dienstleistungen

Links

Kontakt

  • Leitung der Abteilung 5
    Herr  Lewitzki
    Abteilungsleiter
    Telefon:+49 881 681 1505
    Frau  Dr. Tralmer
    stellv. Abteilungsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1514
  • Vorzimmer / Anmeldung
    Frau  Eglseder
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1503
    Frau  Halfen
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1502

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Veterinäramt

Adresse in Google Maps anzeigen
Münchener Str. 1
82362 Weilheim i.OB
Fax: +49 881 681 2599

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