Nächste Klardenker-Versammlung beim Schulzentrum Schongau angemeldet – Landratsamt erlässt Auflagenbescheid

Am Freitag, 20. November 2020, findet die nächste Versammlung der „Klardenker“ beim Schulzentrum in Schongau statt.

Ball mit der Aufschrift
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Für kommenden Freitag, 20. November 2020, haben die Veranstalter die nächste Versammlung der „Klardenker“ beim Schulzentrum in Schongau angemeldet. Stattfinden wird diese nicht mehr, wie am 13. November, vor dem Haupteingang der staatlichen Realschule auf der Bgm.-Lechenbauer-Straße, sondern auf dem Parkplatz vor der Lechsporthalle, wie das Landratsamt Weilheim-Schongau nach Prüfung der Versammlungsanzeige mitteilte.

Beim Landratsamt ist für 20. November die nächste Versammlung der „Klardenker“ beim Schulzentrum Schongau angemeldet worden. Stattfinden wird diese aber nicht mehr vor dem Haupteingang der Realschule, sondern auf dem Parkplatz an der Lechsporthalle.

Während der Versammlung am 13. November direkt vor dem Haupteingang der Pfaffenwinkel-Realschule Schongau war gegen die räumliche Beschränkung der Versammlung verstoßen worden. Nach Zeugenaussagen wurden außerdem Kinder direkt von Versammlungsteilnehmern aufgefordert, die Masken abzunehmen. Zudem war während der Versammlung unzulässigerweise auch das Schulgelände betreten worden. Diese Vorkommnisse waren nun Grundlage dafür, dass die für den 20. November angezeigte Versammlung auf den Parkplatz an der Lechsporthalle verlegt wurde. Der festgelegte Versammlungsort ist geeignet und zumutbar. Dies wurde auch von der Polizeiinspektion Schongau bestätigt.

Die Stadt Schongau hatte Versammlungen im Vorfeld zu der Klardenker-Versammlung am 20. November im Umfeld des Schongauer Schulzentrums widersprochen, da es sich aus Sicht der Stadt beim direkten Umfeld des Schulzentrums um einen geschützten Bereich für die Schülerinnen und Schüler handelt, nachdem es lt. Stadt offenkundig ist, dass die Demonstranten mit ihrer Versammlung ihre ablehnende Meinung über die angeordneten Corona-Maßnahmen der Staatsregierung gegenüber schutzwürdigen Minderjährigen zum Ausdruck bringen wollen.

Dies war von der Versammlungsbehörde im Landratsamt nochmals eingehend geprüft worden. Wegen der im Grundgesetz in Deutschland garantieren Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz) können jedoch Versammlungen und Demonstrationen im Umfeld von Schulen nicht verboten werden. Denn die Versammlungsfreiheit garantiert auch, über den Inhalt, den Ort, den Zeitpunkt und die Art der Versammlung selbst zu entscheiden. Für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel ist deshalb auch keine behördliche Erlaubnis erforderlich, sondern nur eine Anzeige. Das Landratsamt kann dann als Versammlungsbehörde mit einem Versammlungsbescheid Auflagen festlegen, wenn augenscheinlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist.

Ein solcher Auflagenbescheid wurde vom Landratsamt nun auch für die am 20. November geplante Versammlung erlassen. Dieser sieht u.a. neben den infektionsschutzrechtlich einzuhaltenden Mindestabständen auch versammlungsrechtliche Beschränkungen vor. So hat sich die Versammlung bspw. auf die zugewiesene Versammlungsfläche zu beschränken. Das Zugehen und Ansprechen von Personen außerhalb dieser Fläche ist nicht zulässig.

„Natürlich bin ich als Schulleiter über jede Störung des Unterrichtsablaufes nicht gerade begeistert, gerade in der jetzigen Corona-Situation“, erklärt Armin Eder, Schulleiter der Pfaffenwinkel Realschule.

„Dem gegenüber steht das Recht jedes Bürgers eine Demonstration anzumelden und dort seine Meinung zu vertreten. Dieses Recht steht auch den Klar- oder sonstigen Denkern zu“, so Eder weiter.

„Als Schulleiter stehe ich in regelmäßigem Kontakt mit dem Landratsamt und bin für die Verlegung der Demonstration am 20.11.2020 auf den Parkplatz der Lechsporthalle den Verantwortlichen des Landratsamtes sehr dankbar. Somit können verängstigte Schüler/innen den Demonstranten aus dem Weg gehen, ohne dass ich die Fluchtwege öffnen muss. Ein geregelter Unterrichtsbetrieb ist möglich,“ so der Schulleiter. 

Hans Rehbehn
Pressesprecher

Kategorien: Landkreis

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