Fahrtkosten zur Schule klären

Für das kommende Schuljahr 2020/2021 weist das Landratsamt Weilheim-Schongau darauf hin, dass nur Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden.
Nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist.
Vor einer Schulanmeldung sollte daher die Frage, ob die Fahrtkosten zur gewünschten Schule übernommen werden, geklärt werden. Und zwar beim Landratsamt unter 0881/681-1222 oder 0881/681-1243.
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