Neue Termine für Lebensmittelbelehrungen

Am Donnerstag, den 29.08.2019, finden in Schongau, Schlossplatz 1 keine Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz statt.
Am Dienstag, den 27.08.2019 steht das Gesundheitsamt in Weilheim,
ganztägig für Belehrungen zur Verfügung und
Mittwoch, den 28.08.2019 finden wie gewohnt von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Belehrungen in Weilheim, Eisenkramergasse 11 statt.
In dringenden Fällen können Sie sich auch an eine/n der vom Gesundheitsamt beauftragte/n Ärzte/innen im Landkreis wenden. Auskünfte hierzu erhalten Sie im Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 0881/681-1600.
Kategorien: Landkreis