Staatliche Zuwendungen zur Förderung des Sportbetriebs

Vereinspauschale für den Sportbetrieb

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Der Freistaat Bayern gewährt entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen Sportvereinen. Die daran interessierten Vereine werden vom Landratsamt gebeten, die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen. Die Anträge müssen mit den erforderlichen Anlagen (Originale der gültigen Übungsleiter-Lizenzen) spätestens am 01.03.2020 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt vorliegen. Entscheidend ist der Eingangsstempel der Kreisverwaltungsbehörde.

Für das Zuschussverfahren gelten die Sportförderrichtlinien

(http://www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/foerderungvereine/index.php  ).

Die Liste der anerkannten Übungsleiterlizenzen wird jährlich aktualisiert und im Internet veröffentlicht.

Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren können bei Irmgard Walter und Andrea Wieland, Landratsamt Weilheim-Schongau in Weilheim i. OB, (Stainhartstraße 9 –Rückgebäude Arbeitsagentur, Zimmer 241/II. Stock, Tel. 0881/681-1121 bzw. 681-1252), in Erfahrung gebracht werden.

Die Antragsvordrucke können dort angefordert werden. Sie stehen auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.weilheim-schongau.de zur Verfügung.

Wichtig: Bitte verwenden Sie für die Antragstellung neue Vordrucke

Kategorien: Landkreis

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