Das Landratsamt Weilheim-Schongau informiert, dass im Rahmen der Umstrukturierungen der Ausländerbehörde, ab 01.02.2020 die ausländerrechtliche Bearbeitung der Anliegen von Bürgern mit Fluchthintergrund zur Optimierung der Verfahrensabläufe künftig zentral an der Dienststelle Weilheim, Amtsgebäude II, Stainhartstr. 7 erfolgen wird.
Dies umfasst die Bereiche während des laufenden Asylverfahrens, sowie die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln bzw. die Aufenthaltsbeendigung. Hierdurch entfällt zukünftig der Wechsel der Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde nach Abschluss des Asylverfahrens.
Für eine effiziente Bearbeitung der Anliegen, insbesondere im Bereich der Aufenthaltstitel, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Die Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten können der Homepage des Landratsamtes (www.weilheim-schongau.de ) entnommen werden.
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