Ansprechpartner Pressestelle
Herr Rehbehn
Pressesprecher
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Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim
Lebensmittelbelehrungen nach § 43 IfSG
Aufgrund einer dienstlichen Veranstaltung bleibt die Dienststelle Weilheim, Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim des Gesundheitsamts im Landratsamt Weilheim-Schongau am Dienstag, den 13.02.2018 nachmittags geschlossen. Deshalb finden die Lebensmittelbelehrungen nach § 43 IfSG an diesem Tag nur vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
In Schongau werden die Belehrungen - wie gewohnt - am Mittwoch, den 14.02.2018 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchgeführt.
Am Donnerstag, den 15.02.2018 finden die Lebensmittelbelehrungen an der Dienststelle Weilheim wieder wie gewohnt von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
Ab dem 20.02.2018 steht Ihnen das Gesundheitsamt in Weilheim wieder dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr für Belehrungen zur Verfügung.
In dringenden Fällen können Sie sich auch an eine/n der vom Gesundheitsamt beauftragte/n Ärzte/innen im Landkreis wenden. Auskünfte hierzu erhalten Sie im Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 0881/681-1600.
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