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Verbesserung der Gleichstellung
Im Rahmen der 25. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleich-stellungsbeauftragten vom 17. bis 18. September 2018 in Karlsruhe, zogen rund 400 Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Deutschland, darunter auch die Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes Weilheim-Schongau Andrea Steidl, am 17.09.2018 vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um auf die noch offene Einlösung des verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgebots aufmerksam zu machen.
Mit dieser Aktion unterstrichen die Gleichstellungsbeauftragten ihre Forderung zur Erreichung des Staatszieles „Gleichstellung“, welches 24 Jahre nachdem Artikel 3 des Grundgesetzes um Absatz 2 ergänzt wurde, in vielen Punkten immer noch nicht erreicht ist. Verstärkt wurde diese noch durch die „Karlsruher Erklärung“, welche auf die bestehenden Defizite bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinweist und nur durch eine gezielte konsequente und konsistente Gleichstellungspolitik auf allen staatlichen Ebenen erreicht werden kann.
Verfassungsauftrag Gleichstellung! Endlich erfüllen! Taten zählen! Mit diesem Auftrag an die Politik endete die zweitägige Konferenz.
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