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Landratsamt Weilheim-Schongau
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82362 Weilheim
Lebensmittelbelehrungen nach § 43 IfSG
Krankheitsbedingt entfallen am Mittwoch, 07.11.2018 die Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG im Gesundheitsamt in Weilheim, Eisenkramergasse 11.
Die nächsten Lebensmittelbelehrungen finden am Donnerstag, 08.11.2018, in Schongau, Schloßplatz 1, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
In Weilheim werden die Belehrungen wieder ab dem 13.11.2018 wie gewohnt durchgeführt: dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr und mittwochs von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Für dringende Fälle stehen Ihnen die vom Gesundheitsamt beauftragten ÄrzteInnen im Landkreis zur Verfügung. Auskünfte hierzu erhalten Sie im Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 0881/681-1600.
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