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Landratsamt Weilheim-Schongau
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82362 Weilheim
Verbrinungsregelungen am dem 18.05.2019
Verbringen von Tieren aus den Blauzungen- Restriktionsgebieten
Der von der Blauzungenerkrankung. Dennoch finden Transporte aus den Restriktionsgebieten in unseren Landkreis statt. Bisher ging das mit einer Blutuntersuchung der zu verbringenden Tiere. Dies ist ab dem 18.05.2019 NICHT mehr möglich.
Ab dem 18.05.2019 können ungeimpfte Kälber nur noch von geimpften Muttertieren verbracht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://www.weilheim-schongau.de/aktuelles/bekanntmachungen/ oder Sie fragen in ihrem Veterinäramt nach.
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