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Herr Rehbehn
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Landratsamt Weilheim-Schongau
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Lebensmittelbelehrungen nach § 43 IfSG
Die Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG findet in der KW 22 im Gesundheitsamt in Schongau, Schloßplatz 1 am Dienstag, den 29.05.2018 statt.
Die Belehrung am Mittwoch, dem 30.05.2018 entfällt.
Ab dem 06.06.2018 finden die Belehrungen wieder jeden Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
In Weilheim finden die Belehrungen durchgehend wie gewohnt statt: dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Für dringende Fälle stehen Ihnen die vom Gesundheitsamt beauftragten ÄrzteInnen im Landkreis zur Verfügung. Auskünfte hierzu erhalten Sie im Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 0881/681-1600.
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