Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. von 14:00 bis 18:00 Uhr
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Anzeige für deaktivierte Schusswaffen gem. §37d WaffG

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular ausdrucken und händisch ausfüllen? Dann laden Sie sich das Formular als Druckversion (PDF-Dokument) herunter und senden Sie es uns per Post, Fax oder E-Mail zu.

Zum Einreichen des Antrags benötigen Sie die folgende Unterlage:

  • Deaktivierungsbescheinigung jeder angegebenen Waffe

Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars die Hinweise zur Antragsstellung im Bürgerservicebereich "Was erledige ich wo?" auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau (https://www.weilheim-schongau.de/buergerservice/was-erledige-ich-wo/) durch.

Beachten Sie, dass Sie unter "Was erledige ich wo?" zunächst nach der Leistung suchen müssen, um weitere Informationen zur Antragsstellung zu erhalten.

Anzeige für deaktivierte Schusswaffen gem. §37d WaffG

Ihre Daten

Bitte wählen Sie, von wem die deaktivierte Schusswaffe erworben wurde und füllen Sie die Daten aus.

Bitte wählen Sie, an wen die deaktivierte Waffe überlassen wurde und füllen Sie die Daten aus.

Bitte wählen Sie, von wem die deaktivierte Schusswaffe unbrauchbar gemacht wurde und füllen Sie die Daten aus.

Bitte wählen Sie, von wem die deaktivierte Schusswaffe vernichtet wurde und füllen Sie die Daten aus.

Waffe

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.