Zeltlager

Eine naturschutzrechtliche Genehmigung für Ihr geplantes Zeltlager ist erforderlich, wenn dieses im Bereich eines Landschaftsschutzgebiets liegt. In Naturschutzgebieten, auf gesetzlich geschützten Biotopflächen sowie auf als Naturdenkmal geschützten Flächen und geschützten Landschaftsbestandteilen sind Zeltlager verboten.

Bitte beachten Sie, dass für Zeltlager grundsätzlich immer eine Genehmigung der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung sowie die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen ist.

Bei einem Lagerfeuer mit einem Abstand von weniger als 100 m zum nächsten Wald ist außerdem eine Genehmigung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) erforderlich.


Formulare

Merkblatt

Kontakt

Frau  Geisenberger
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1208
Artenschutz, Naturschutz

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Umweltschutzverwaltung

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2296

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