Tuberkulosefürsorge

Was ist Tuberkulose?

Tuberkulose sind langsam wachsende, stäbchenförmige Bakterien der Familie Mycobacteriaceae. Die Tuberkulose (TB) ist eine Infektionskrankheit, die hauptsächlich auf dem Luftweg übertragen wird. Daher ist in der Regel die Lunge betroffen, kann aber auch in jedem anderen Organ auftreten.

Infektionsweg

Eine Infektion geht in der Regel von Menschen aus, die an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind. Unter einer offenen (infektiösen) Lungentuberkulose versteht man Erkrankungen, bei denen der Krankheitsherd Anschluss an die Luftwege hat und damit Bakterien an die Umwelt abgegeben werden können. Die Infektion erfolgt fast immer durch feinste erregerhaltige Tröpfchenkerne in der ausgeatmeten Luft, die von erkrankten Personen insbesondere beim Husten und Niesen freigesetzt werden.

Eine Ansteckung erfolgt allerdings grundsätzlich nicht so leicht wie bei anderen über die Luft übertragbaren Krankheiten (wie z.B. Varizellen, Masern). Ob es zu einer Infektion kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Häufigkeit, Dauer und Enge des Kontakts mit einer an infektiöser Tuberkulose erkrankten Person
  • Menge und Virulenz der inhalierten Erreger
  • Empfänglichkeit der exponierten Person

In Deutschland ist die aktive Fallsuche von Erkrankten eine wichtige Voraussetzung für die Reduzierung der Erkrankungshäufigkeit an Tuberkulose. Diese besteht in der Umgebungsuntersuchung von Kontaktpersonen des an Tuberkulose erkrankten Patienten. Hierfür ist das Gesundheitsamt zuständig.

Umgebungsuntersuchung

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt mit dem Erkrankten auf, um die Kontaktpersonen zu ermitteln; der Erkrankte muss laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) sämtliche Kontaktpersonen benennen. Die Kontaktpersonen werden dann vom Gesundheitsamt zum Quanti-Feron-Test (Bluttest) eingeladen.

Da es sich jedoch um ein sehr langsam wachsendes Bakterium handelt, ist ein Tuberkulosetest frühestens 8 Wochen nach dem letzten Kontakt mit der erkrankten Person möglich. Eine Einladung zum Quanti-Feron-Test kommt erst nach Ablauf der 8 Wochen.

Laut IfSG sind die Kontaktpersonen dazu verpflichtet, die Untersuchung durchführen zu lassen. Die Untersuchung kann erzwungen werden.

Für die Familien, Freunde und Bekannte der Kontaktpersonen besteht keine Infektionsgefahr, außer diese hätten ebenfalls mit dem Erkrankten längeren Kontakt gehabt.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gern jederzeit an das Gesundheitsamt.

Links

Kontakt

Herr  Dr. Günther
Abteilungsleiter
Telefon:+49 881 681 1630
Frau  Altrichter
Mitarbeiterin
Telefon:+49 8861 211 3610

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Gesundheitsamt SOG

Adresse in Google Maps anzeigen
Schloßplatz 1
86956 Schongau
Fax: +49 881 681 2699

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Landratsamt Weilheim-Schongau Gesundheitsamt

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Eisenkramergasse 11
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1600
Fax: +49 881 681 2699

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