Erwerb einer Schusswaffe mitteilen

Der Erwerb von Schusswaffen muss innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Landratsamt angezeigt und eingetragen werden.

 

Notwendige Unterlagen

  • Mitteilung über den Erwerb einer Schusswaffe

Formulare

Links

Kontakt

  • A - L
    Frau  Brugger
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1194
  • M - Z
    Herr  Michel
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1105
  • Sonderfälle
    Frau  Stöhr
    stellv. Sachgebietsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1327

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ordnungsamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2298

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