Gemeingebrauch an Gewässern

Ammer

Das Befahren der Ammer ist ab einem gesamten Abflusswert von 6,0 m³/Sekunde - gemessen an der Messstelle Peißenberg - zulässig.

Die Abflusswerte können unter www.wwa-wm.bayern.de entnommen werden.

Die Ammerverordnung (Karte) ist zu beachten .

Auch wird auf die Gefahren beim Befahren und der sonstigen Nutzung des Wildflusses Ammer hingewiesen.

Lech

Es wird auf die Gefahren beim Befahren und der sonstigen Nutzung des Wildflusses Lech hingewiesen.

Merkblatt

Sonstiges

Kontakt

Herr  Mühlegger
Sachbereichsleiter
Telefon:+49 8861 211 3339

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Wasserrecht

Adresse in Google Maps anzeigen
Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3339
Fax: +49 8861 211 4350

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