Gewerblicher Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Hierbei wird unterschieden zwischen der

  • Erlaubnis, die ausschließlich innerstaatliche Beförderungen erlaubt, und der
  • Gemeinschaftslizenz, die zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr berechtigt.

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Frau  Feldl
stellv. Sachbereichsleiterin
Telefon:+49 881 681 1403

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Verkehrswesen

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
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Fax: +49 881 681 2495

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