Pferdekennzeichen

Im Landkreis Weilheim-Schongau besteht für Reiter und Reiterinnen, die in der freien Natur bzw. außerhalb von zulässigen Reitplätzen reiten, die Pflicht zur Kennzeichnung ihres Pferdes durch ein Nummernschild. Das Kennzeichen muss erkennbar an beiden Seiten des Zaumzeuges angebracht sein. Werden Pferde Dritten zum Reiten überlassen, ist der/die Pferdehalter/-in verpflichtet, ein Reitbuch zu führen. Der Verlust von Kennzeichen ist der Umweltschutzverwaltung am Landratsamt Weilheim-Schongau unverzüglich mitzuteilen und ein neues Kennzeichen ist zu beantragen.

Es ist möglich, ein bereits vorhandenes Kennzeichen eines anderen Landkreises auch im Landkreis Weilheim-Schongau zu verwenden. In diesem Fall muss der/die Pferdehalter/-in das Kennzeichen jedoch vorab per E-Mail bei der Umweltschutzverwaltung des Landratsamtes Weilheim-Schongau unter Angabe der persönlichen Daten registrieren. Dies gilt analog auch für die Übertragung eines bereits zugeteilten Kennzeichens auf eine/n neue/n Pferdehalter/-in.

Gesetzliche Grundlagen

Pferdekennzeichenverordnung

Formulare

Merkblatt

Links

Kontakt

Frau  Jocher
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1282
Mo. nachm., Di., Mi.

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Umweltschutzverwaltung

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2296

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