Pädagogisch audiologische Beratungsstelle

"Von 1000 Kindern kommen derzeit etwa zwei mit einem Hörschaden zur Welt. Hörstörungen bei Kindern sollten doch möglichst frühzeitig erkannt und gegebenenfalls auch behandelt werden." erläutert Dr. Stefan Günther, Leiter des Gesundheitsamtes im Landratsamt Weilheim-Schongau.

Die Erfahrung zeigt aber, dass vor allem leichtere Hörschäden nicht selten erst im Schulalter festgestellt werden. Deshalb bietet das Gesundheitsamt pädaudiologische Sprechtage in beiden Dienststellen an.

Was ist der pädaudiologische Sprechtag?

Es handelt sich hier um eine Beratung (meist verbunden mit einem apparativen Hörtest) von hör- und sprachauffälligen Kindern durch Spezialisten der Münchner "pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle" - d.h. der Beratungsstelle für Kinder mit Hörstörungen.

Wie alt muss das Kind sein für den Test?

Der Test ist ab dem 1. Lebensmonat möglich.

Was ist das Ziel?

Ziel dieser Beratungen ist einmal zu überprüfen und näher abzuklären, ob Behandlungsmaßnahmen, also eine Überweisung an

  • den Hausarzt,
  • den Kinderarzt oder
  • HNO-Arzt

zur Einleitung einer Therapie angezeigt sind, zum anderen aber auch eine gezielte heil- und sonderpädagogische Beratung, insbesondere zu Fragen der schulischen Eingliederung des einzelnen hör- und sprachgestörten Kindes.

Wann kann ich zur Beratung kommen?

Termine zu den pädagogisch-audiologischen Sprechtagen können für folgende Montage telefonisch vereinbart werden.

WeilheimSchongau
13.11.202309.10.2023
15.01.202418.12.2023
11.03.202419.02.2024
06.05.202415.04.2024
01.07.202410.06.2024

In dringenden Fällen können Sie sich über www.fzhm.de direkt an die Münchner Spezialisten der PAB - Pädagogisch Audiologische Beratungsstelle wenden.

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet auf ihrem Interntauftritt eine Arzt-Suche nach Fachgebiet und/oder Umkreissuche an.

Für weitere organisatorische Auskünfte stehen Ihnen

  • in Weilheim:
    Frau Christine Eicke unter der Tel.-Nr. +49 881 681 1545 und
  • in Schongau:
    Frau Magdalena Altrichter unter der Tel.-Nr. +49 8861 211 3610

bzw. unter der E-Mail-Adresse des Gesundheitsamtes Weilheim-Schongau jederzeit zur Verfügung.

Kontakt

  • Dienststelle Schongau
    Frau  Altrichter
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3610
    Frau  Lohbrunner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 1655
  • Dienststelle Weilheim
    Frau  Eicke
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1545
    Frau  Lucas
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1603

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Gesundheitsamt SOG

Adresse in Google Maps anzeigen
Schloßplatz 1
86956 Schongau
Fax: +49 881 681 2699

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Gesundheitsamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Eisenkramergasse 11
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1600
Fax: +49 881 681 2699

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