Schülerbeförderung: Kostenfreiheit des Schulweges (Jahrgangsstufe 5-10)

Der Anspruch auf kostenfreie Schulwegbeförderung zum Besuch einer weiterführenden Schule ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) geregelt. Danach hat der Landkreis Weilheim-Schongau für Schüler/innen, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben, die Beförderung zum Besuch von öffentlichen und staatl. anerkannten

  • privaten Realschulen,
  • Gymnasien,
  • Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform),
  • zwei-, drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10

sowie

  • für Schüler/innen, die eine öffentliche oder staatl. anerkannte Berufsschule in Vollzeitunterricht besuchen,

sicherzustellen.

Die Beförderungspflicht besteht dabei:

  • Zum Pflicht- & Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule (= diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist)
  • Wenn der einfache Weg zur Schule ab 5. Jahrgangsstufe mehr als 3 km beträgt; bei kürzeren Wegstrecken nur dann,
    • in widerruflicher Weise wenn der Schulweg besonders gefährlich bzw. besonders beschwerlich ist oder 
    • wenn Beförderung aufgrund einer dauernden Behinderung notwendig ist

Im Landkreis Weilheim-Schongau findet außerdem die gesetzliche Ermessensregelung Anwendung, wonach die Beförderungskosten zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule auch in den Fällen in voller Höhe übernommen werden, bei der die tatsächlichen Beförderungskosten die ersparten Beförderungskosten um nicht mehr als 20 % übersteigen.


Formulare

Merkblatt

Links

Kontakt

Frau  Fieser
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1206
Frau  Sayer
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1222

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau, Schülerbeförderung

Adresse in Google Maps anzeigen
Pütrichstraße 10a
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2467

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