Voreintrag in die Waffenbesitzkarte beantragen

Die Beantragung eines Voreintrags ist bei Jägern und Sportschützen in bestimmten Fällen notwendig.

Ein Jäger muss den Erwerb einer Kurzwaffe vor dem Kauf durch einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte genehmigen lassen.

Sportschützen benötigen vor dem Erwerb von halbautomatischen Schusswaffen ebenfalls einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte.

 

Notwendige Unterlagen

Unterlagen für Sportschützen:

  • Bedürfnisnachweis des anerkannten Dachverbandes, dem der Verein angehört

Kontakt

  • A - L
    Frau  Brugger
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1194
  • M - Z
    Herr  Michel
    Mitarbeiter
    Telefon:+49 881 681 1105
  • Sonderfälle
    Frau  Stöhr
    stellv. Sachgebietsleiterin
    Telefon:+49 881 681 1327

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ordnungsamt

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Fax: +49 881 681 2298

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.