Ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht München gesucht

Anmeldung für interessierte Landkreisbürgerinnen und –bürger bis zum 26.06.2024

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Aktuell

Im Herbst 2024 werden wieder ehrenamtliche Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht München für die Amtsperiode vom 01. April 2025 bis zum 31. März 2030 gewählt. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können sich bei Interesse bis zum 26.06.2024 beim Landratsamt melden.

Die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter sind zusammen mit den Berufsrichtern für die Urteilsfindung in Verwaltungsprozessen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zuständig. Interessierte Bürger können sich beim Landratsamt bis zum 26.06.2024 melden, wenn sie deutscher Staatsbürger und mindestens 25 Jahre alt sind sowie einen Wohnsitz im Regierungsbezirk Oberbayern haben. Eine Bereitschaft zur Teilnahme an den durchschnittlich 12 Sitzungstagen pro Jahr, eine gute gesundheitliche Verfassung und die Pflicht zur besonderen Verfassungstreue wird vorausgesetzt.

Die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter läuft in einem zweistufigen Verfahren ab

  • Nach der o. g. Frist erstellt das Landratsamt Weilheim-Schongau anhand der eingehenden Interessensbekundungen eine Vorschlagsliste aus allen wählbaren Bürgern. Der Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Kreistag, in der Sitzung am 26.07.2024, gefasst.
  • Anhand der Vorschlagsliste trifft im Anschluss der Wahlausschuss beim Bayerischen Verwaltungsgericht München die endgültige Auswahl. Die Benachrichtigung der ernannten Personen erfolgt direkt durch das Bayerische Verwaltungsgericht München.

Nähere Informationen über das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht finden Sie auf der Internetseite des VG München in der Broschüre „Richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht“ (https://www.vgh.bayern.de/mam/service/richterliches_ehrenamt_broschuere_bfrei3.pdf).

Die Unterlagen (Erklärungsbogen zu den Voraussetzungen für eine Wahl sowie die Erklärung zur Verfassungstreue) können bis zum 26.06.2024 per E-Mail (kreistag@lra-wm.bayern.de) oder schriftlich beim Landratsamt Weilheim-Schongau, Sachbereich Z10.1, Postfach 1353, 82360 Weilheim angefordert werden. Ansprechpartner ist die Geschäftsstelle des Kreistags, Frau Hentschel (Telefon: 0881/681-1119).

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