Kinder- und Jugendschutz

Stärken fördern - Gefährdungen begegnen...

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§14 SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz)

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll

  • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen.
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.


Kinderkino


Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) soll Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens schützen, z.B. durch

  • Altersbeschränkung beim Verkauf von Alkohol und Zigaretten
  • Altersbeschränkung bei Filmen, Videos und Computerspielen
  • Alters- und Zeitbeschränkungen beim Zutritt in Diskotheken, Gaststätten, Spielhallen ect.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt z.B. fest, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche in welchem Umfang arbeiten dürfen und wann Ausnahmeregelungen z.B. für Filmaufnahmen oder Aufführungen möglich sind. Weiterhin wird geregelt, welche Schutzbestimmungen für Jugendliche in festen Arbeitsverhältnissen oder in der Lehre gelten.

Mitwirkung bei Veranstaltungen

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