Kommunale Jugendarbeit

Die Kommunale Jugendarbeit (KoJa) ist Pflichtaufgabe des Landkreises Weilheim-Schongau (Art. 23 AGSG, § 11 SGB VIII). Im Sinne der Gesamt- und Planungsverantwortung des Amtes für Jugend und Familie ist die Kommunale Jugendarbeit für die Planung und Entwicklung der Rahmenbedingungen und Förderung der Jugendarbeit im Landkreis zuständig.
Die KoJa setzt sich für die Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Landkreis ein!

Zu den Aufgaben zählen:

  • Beratung, Unterstützung und Förderung der kreisangehörigen Gemeinden in Bezug auf Jugendarbeit
  • Fachaufsicht über die Jugendzentren im Landkreis
  • Beratung, Fortbildung und Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit
  • Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendarbeit
  • Vernetzung der Jugendarbeit sowie Gremienarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Umsetzung des § 72a SGB VIII-Bundeskinderschutzgesetz
  • Beratung und Information von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Institutionen in Jugendfragen
  • Pfaffenwinkel-Ferienpass
  • Entwicklung und Durchführung von Beteiligungsprojekten (Zukunftswerkstätten, Jungbürgerversammlung, ect.)
  • Durchführung von Maßnahmen wie Tag das hAMMERsound Festival

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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