Positiver Test bei zwei toten Schwänen im Premer Stausee
Im Landkreis Weilheim-Schongau gibt es den ersten Fall der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI). Bei zwei tot aufgefundenen Schwänen im Bereich des Premer Stausees wurde der Erreger durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigt.
Der Nachweis steht im Zusammenhang mit dem aktuellen Geflügelpestgeschehen in Bayern, bei dem in den vergangenen Wochen vermehrt Infektionen bei Wildvögeln aufgetreten sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Die aktuell nachgewiesenen Virusstämme gelten als nicht auf den Menschen oder Haustiere übertragbar. Betroffen sind vor allem Wassergeflügelarten wie Enten, Gänse und Schwäne sowie Raubvögel, die infizierte Tiere fressen. Singvögel sind nach aktuellem Wissensstand nicht betroffen.
Das Landratsamt bittet Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere beim Spaziergang mit Hunden. Auch wenn Hunde und Katzen selbst nicht erkranken, können sie durch den Kontakt mit totem Wassergeflügel zur Weiterverbreitung des Erregers beitragen. Tote Wasservögel sollten daher nicht berührt werden.
Der Landkreis Weilheim-Schongau ist derzeit nicht flächendeckend betroffen. Aufgefundenes totes Wassergeflügel wird weiterhin durch das Veterinäramt untersucht, um eine mögliche Ausbreitung frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten zu können.
Für Halterinnen und Halter von Wirtschaftsgeflügel gilt aktuell eine erhöhte Biosicherheitsstufe. Ställe und Ausläufe sind konsequent gegen den Eintrag des Virus zu sichern. Der Einhaltung der etablierten Schutz- und Hygienemaßnahmen kommt auch in der laufenden Saison eine besondere Bedeutung zu. Eine allgemeine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis wird derzeit erwartet, ist jedoch noch nicht angeordnet. Über weitere Maßnahmen wird nach Abschluss der laufenden Risikobewertung durch das LGL entschieden.
Das Veterinäramt des Landkreises appelliert eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen und ihre Bestände – sofern noch nicht geschehen – beim Veterinäramt zu melden, um einen bestmöglichen Schutz der Tierbestände sicherzustellen.