Ansprechpartner Kreisentwicklung
Stabsstelle II - Kreisentwicklung
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Landratsamt Weilheim-Schongau
Stainhartstraße 9
82362 Weilheim i.OB
Unter dem Dach der „Kreisentwicklung“ finden sich viele Arbeitsbereiche und auch sogenannte „Querschnittsthemen“ wieder, die alle dem Ziel dienen, den Landkreis Weilheim-Schongau zukunftsfähig zu gestalten und ihn als attraktiven Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum weiter zu entwickeln.
Dabei wirken die einzelnen Arbeitsbereiche Problemfeldern entgegen, die insbesondere durch den demographischen Wandel hervorgerufen sind, und greifen gleichzeitig Entwicklungspotenziale auf. Stichworte dieses Themenspektrums sind beispielsweise ausgewogene Wirtschaftsstrukturen, Energiewende und Klimaschutz, Bildung,Ehrenamt, Tourismus, Gesundheit, Mobilität und ÖPNV.
Die Kreisentwicklung nimmt darüber hinaus integrative, verbindende und netzwerkbildende Aufgaben wahr. Regionalinitiativen und Verbände sowie Handlungsträger aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft und weiteren Institutionen sind partnerschaftlich eingebunden. Die Kreisentwicklung ist Schnittstelle dieser Akteure und übernimmt Koordinierungsfunktionen.
Von besonderer Wichtigkeit ist auch die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit. Die Stärken und Vorzüge des Landkreises werden betont, das Standort- bzw. Landkreisprofil geschärft und eine positive Wahrnehmung und Image gebildet.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft würdigt mit dem Wettbewerb „HolzbauPlus“ Bauleistungen mit nachwachsenden Rohstoffen als Beitrag zur klimaschonenden und nachhaltigen Baukultur. Um die Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro können sich öffentliche, private und gewerbliche Bauherren bewerben. Die zur Prämierung eingereichten Objekte müssen zwischen August 2017 und August 2022 mit Holz und weiteren nachwachsenden Rohstoffen saniert, umgebaut oder neu errichtet und fertiggestellt worden sein. Unter anderem gehen auch Nutzungskonzept, Klimaschutzeffekte und der verantwortungsvolle Umgang mit Flächen und Ressourcen in die Bewertung mit ein. Wer kann sich bewerben: Öffentliche, private und gewerbliche BauherrenEinsendefrist: 28. Oktober 2022
Link: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/bioeokonomienachwachsende-rohstoffe/holzbauplus-allgemein.html
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert Investitionen in neue Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 Kilowatt zur effizienten energetischen Nutzung unter anderem von Holzhackschnitzeln und Holzpellets. Auch die Förderung von neuen Biomasseheizwerken zur Versorgung von Wärmenetzen in Kombination mit Abwärme oder Solarenergie ist möglich. Die novellierte Richtlinie zum Förderprogramm BioKlima ist Mitte März in Kraft getreten.
Wer ist antragsberechtigt:
Natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts,
Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern)
Link: https://www.tfz.bayern.de/foerderung/biomasseheizwerke/index.php
Das bayerische Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ ergänzt das entsprechende Bundesprogramm. Bayern fördert zudem die Errichtung von E-Ladepunkten für Autos und E-Bikes im Rahmen des Programms "Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft".
Wer ist antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind Kommunen, natürliche und juristische Personen.
Laufzeit Förderprogramm: 1. November 2021 bis 31. Dezember 2024
Die Fördermittel werden in zeitlich begrenzten Förderaufrufen ausgereicht.
Links:
https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/ladeinfrastruktur/
https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/32-2022/
FÖRDERUNG FÜR KLEINERE PROJEKTE IN DER
Ländliche Gemeinden können Zuschüsse für kleinere Projekte der Dorferneuerung oder Infrastruktur beantragen. Die Förderung ist auch außerhalb von Dorferneuerungs- und Flurneuordnungsverfahren möglich. Das aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geförderte Programm hat das Ziel, den ländlichen Charakter der Gemeinden zu erhalten und einen modernen ländlichen Wegebau voranzubringen. Investitionen zwischen 25.000 Euro und 1,5 Millionen Euro mit einem Fördersatz von 80 Prozent sind möglich. Insgesamt stehen für den jetzt gestarteten Antragszeitraum 52 Millionen Euro zur Verfügung.
Wer ist antragsberechtigt?
Ländliche Gemeinden
Einsendefrist: 13. Mai 2022
Link: https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2022/295497/
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat ein Sofortprogramm des BMUV für die Anpassung an den Klimawandel vorgestellt. Das Maßnahmenpaket dient dazu, erste Schritte und Maßnahmen schnell in die Praxis zu bringen. Damit will das Ministerium der Dringlichkeit der Klimaanpassung in einem ersten Schritt Rechnung tragen. Im Fokus des Programms steht die Unterstützung von Kommunen durch den Ausbau von Förderprogrammen und Kompetenzaufbau, durch passgenaue Beratung vor Ort und bessere Ausbildung von lokalen Expertinnen und Experten sowie die Sensibilisierung und Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern.
Ausgewählte Maßnahmen des Programms:
Wer ist antragsberechtigt:
Städte und Gemeinden
Link: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/steffi-lemke-praesentiertsofortprogramm-klimaanpassung
Die Auszeichnung ist ein kommunaler Wettbewerb des Bayerischen
Wirtschaftsministeriums. Er hat sich als wichtiges Instrument der
Innovationsförderung im Bereich Stadtmarketing etabliert. Gesucht werden die kreativsten City- und Stadtmarketingkonzepte von bayerischen Städten und Gemeinden. In diesem Jahr wird erstmalig ein Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro vergeben.
Wer ist antragsberechtigt:
Städte und Gemeinden
Einsendefrist: Mitte Juni 2022
Link: https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/1722022/
WIRTSCHAFT / DIGITALISIERUNG
Seit Beginn des Jahres 2022 fördern das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und der ESF Bayern im Rahmen der REACT-EU Förderung zwei Projekte für kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern, mit dem Ziel, diese bei der Digitalisierung zu unterstützen. Ausgangslage der Projekte bildet eine Analyse des Digitalen Reifegrades. Anschließend vermitteln Experten Wissen zu Grundlagen und technologischen Trends rund um das Thema Digitalisierung im Unternehmen. Darauf aufbauend soll für jedes teilnehmende Unternehmen eine individuelle Digitalstrategie konzipiert werden.
Die beiden Projekte bedienen dabei unterschiedliche Zielgruppen:
• Das Projekt „Digitalisierungsbasis 2.0 (Basics) richtet sich an Unternehmen, die beim Thema Digitalisierung noch am Anfang stehen. Das Projekt fokussiert vor allem auf die Vermittlung von Grundlagen, um die Digitalisierung im Unternehmen zu ermöglichen.
• Das Projekt „Digitalisierungspotenziale 2.0 (Potentials) richtet sich hingegen an Unternehmen, die bereits wichtige Grundlagen geschaffen und erste Schritte in Richtung Digitalisierung von Geschäftsprozessen oder sogar dem Geschäftsmodell unternommen haben und nun mithilfe des im Projekt angebotenen Technologie-Trendradars weitere Chancen und Risiken der Digitalisierung erkennen und nutzen möchten.
Wer kann sich bewerben:
kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen aus Bayern
Unternehmen aller Branchen aus ganz Bayern, die bei Digitalisierungsthemen noch (eher) am Anfang stehen
Laufzeit: Januar 2022 – Dezember 2023
Link: https://www.react-digital.de/
Das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rufen auf, sich als KlimaschutzUnternehmen zu bewerben. Mitmachen können Unternehmen aller Größen und Branchen, die Klimaschutz, Umweltschutz oder die Anpassung an die Klimakrise als strategisches Unternehmensziel verfolgen.
Wer kann sich bewerben:
Unternehmen aller Größen und Branchen
Einsendefrist: 31. Juli 2022
Die Innenstädte und Ortszentren sind die Gesichter einer Stadt. Daher hat das Bayerische Wirtschaftsministerium die neue Initiative „Innenstadt neu erleben!“ ins Leben gerufen, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden durch Corona gezielt anzugehen. Bis Mitte Juli können sich Handelsunternehmen, Werbegemeinschaften, privatrechtliche City- und Stadtmarketingorganisationen um die Förderung „Innenstadt neu erleben!“ bewerben.
Wer kann sich bewerben:
Handelsunternehmen, Werbegemeinschaften, privatrechtliche City- und Stadtmarketingorganisationen
Einsendefrist: Mitte Juli 2022
Link: https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/1852022/
36 Start-ups aus ganz Bayern erhalten in der jüngsten Phase des Wettbewerbs "Start?Zuschuss!" wieder eine Förderung von bis zu 36.000 Euro. Mit dem Start der 14. Wettbewerbsphase ab dem 6. Mai 2022 geht das erfolgreiche Förderprogramm schon bald in die nächste Runde. Ab diesem Zeitpunkt können sich erneut technologieorientierte Start-ups mit einem innovativen, besonders zukunftsträchtigen Geschäftsmodell bewerben.
Wer kann sich bewerben:
Technologieorientierte Start-ups, dessen Gründung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
Einsendefrist: 6. Mai – 1. Juli 2022
Link: https://www.gruenderland.bayern/finanzierungfoerderung/startzuschuss/
Für den Umstieg auf eine zukunftsfähige klimafreundliche Logistik können Unternehmen Skizzen zur Förderung von Mikro-Depots im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz einreichen. Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden. Mit der Mikro-Depot-Richtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre.
Wer kann sich bewerben:
Private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Einsendefrist: 31. Mai 2022
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung rufen zur Teilnahme an der neuen Förderrunde der Zukunft Bau-Forschungsförderung auf. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und andere Akteure aus der Bauforschung können sich beim BBSR um eine Förderung bewerben. Gefördert werden Projekte, die einen Hochbaubezug haben und einen wirkungsvollen Beitrag zur Bewältigung drängender Herausforderungen wie Klimawandel, bezahlbares Wohnen und Bauen oder demografischer Wandel erwarten lassen. Anträge können sich sowohl auf Projekte der Grundlagenforschung als auch industrielle sowie experimentelle Vorhaben beziehen.
Wer kann sich bewerben:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Akteure aus der Bauforschung
Einsendefrist: 1. Juni 2022
Die ersten fünf von insgesamt 30 Leuchtturm-Projekten stehen fest. Sie sollen für die Produktion ökologischer Lebensmittel in Bayern werben und mithelfen, dass bis 2030 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche im Freistaat ökologisch bewirtschaftet werden. Die Auszeichnung soll zeigen, wofür Bio aus Bayern steht. Die Initiative ist Bestandteil des bayerischen Öko-Boards und läuft über drei Jahre. Es gibt insgesamt sechs Bewerbungsrunden. Die Auswahl wird jeweils von einer Expertenjury getroffen. Ausgezeichnet werden besonders innovative und authentische Kooperationen von Erzeugern, Verarbeitern, Gastronomie und Handel, die mit neuen Lösungen bio-regionale Ernährung in Bayern und die heimische Bio-Produktion voranbringen.
Wer kann sich bewerben:
Erzeuger, Verarbeiter, Gastronomie und Handel
Bewerbungsfrist: 24. Mai 2022
Link: https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2022/297279/
Ausgezeichnet werden die besten und innovativsten Bio-Akteurinnen und -Akteure, die zur Verringerung der schädlichen Auswirkungen der Landwirtschaft auf Umwelt und Klima sowie zur Umsetzung der EUBiodiversitätsstrategie und der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" beitragen.
Der Wettbewerb umfasst sieben Kategorien: Beste Bio-Landwirtin und bester Bio-Landwirt, beste Bio-Anbauregion, beste Bio-Stadt, beste Bio- Region, bestes kleines oder mittleres Bio-Unternehmen (KMU), bester BioLebensmitteleinzelhändler und bestes Bio-Restaurant.
Wer kann sich bewerben:
Landwirte, Anbauregionen, Kommunen, KMU, Gastronomie, Händler
Bewerbungsfrist: 8. Juni 2022
Eine zukunftsfähige Landwirtschaft bedeutet eine Landbewirtschaftung im Einklang mit Natur und Umwelt. Es ist wichtig, Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und Umweltbelastungen zu reduzieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert daher innovative Vorhaben, die zu einer bedarfsgerechten und emissionsarmen Ausbringung von Nährstoffen beitragen.
Wer kann sich bewerben:
Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
Einsendefrist: 15. Juni 2022
Link: https://www.ble.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/220311_Naehrstoffeffizienz.html