Katzenschutzverordnung für den Landkreis Weilheim-Schongau

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ab 1. Mai 2025 als gelebter Tierschutz

Eine Katze frei in der Natur
Eine Katze frei in der Natur

Zum 01. Mai 2025 erlässt das Landratsamt Weilheim-Schongau eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (KatzenschutzVO), die nach einer Übergangfrist von sechs Monaten zum 01. November 2025 in Kraft tritt. Der Hintergrund dieser Maßnahme sind zunehmende Tierschutzmeldungen besorgter Bürgerinnen und Bürger über immer mehr kranke und verletzte verwilderte Katzen.
Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet des Landkreises Weilheim-Schongau und umfasst eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Halterkatzen.
Wer im Landkreis eine Katze hält und dieser einen unkontrolliert freien Auslauf gewähren möchte, hat diese mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft kennzeichnen zu lassen sowie zu registrieren. Die einfache und unkomplizierte Registrierung kann entweder im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder durch das ebenfalls kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V. (FINDEFIX) erfolgen.
Seit vielen Jahre erreichen das Veterinäramt immer wieder Tierschutzmeldungen besorgter Bürgerinnen und Bürger über kranke und verletzte verwilderte Katzen, deren erhebliche Schmerzen und Leiden auf eine hohe Anzahl von Tieren auf engem Raum zurückzuführen sind. Auch die im Landkreis aktiven ehrenamtlich tätigen Tierschutzorganisationen haben in den vergangenen Jahren nicht nur unzähligen Katzen medizinische Hilfe – bis hin zu Kastrationsaktionen – zukommen lassen, sondern auch umfangreiche Zahlen und Daten zu so genannten „Hotspots“ (Orte mit einer übermäßig hohen Katzenpopulation) gesammelt.
Ein Katzenpaar kann in wenigen Jahren mehrere Tausend Nachkommen produzieren, so dass sich Kolonien herrenloser und verwilderter Katzen an zahlreichen Orten im gesamten Landkreis bilden. Viele dieser Katzen weisen mangels menschlicher Betreuung häufig Verletzungen auf. Dazu kommen oftmals Unterernährung, Infektionskrankheiten und diverse Anzeichen von Inzucht, so das Veterinäramt. Zahlreiche aufgefundene kranke Katzen finden sich letztlich in Schongau im Tierheim des Landkreises oder in anderen Tierheimen im regionalen Umfeld wieder. Die Einrichtungen der Tierschutzvereine arbeiten meist an den Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Die nunmehr landkreisweit eingeführte Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung ermöglicht es den Fundbehörden – vor allem aber den Tierschutzorganisationen und Tierheimen – freilaufende Halterkatzen von freilebenden verwilderten Tieren sofort zu unterscheiden.
Die Kennzeichnung der Katzen, denen ihre Besitzer einen unkontrollierten Auslauf ermöglichen möchten, hilft, das tatsächliche Ausmaß der freilebenden und somit herrenlosen Katzen und damit verbundene Problemfelder zu ermitteln.
Zahlreiche verantwortungsbewusste Katzenhalter haben ihre Tiere bereits mit Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet und zumeist auch in eines der genannten Register eintragen lassen. Nun sind auch alle anderen gewissenhaften Tierhalter aufgefordert, noch fehlende Kennzeichnungen und Registrierungen vorzunehmen. Mit der Beachtung der Verordnung leisten alle Katzenhalter einen wertvollen Beitrag zum aktiven und gelebten Tierschutz.
Auch wenn die aktuelle Verordnung keine Beschränkungen hinsichtlich des unkontrollierten Freilaufes fortpflanzungsfähiger (nicht kastrierter) Katzen vorsieht, appelliert das Veterinäramt an alle Katzenhalter, eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Auch die Kastration von Freigängern gehört zu einer verantwortungsvollen Katzenhaltung und verhindert im Ergebnis ebenfalls Inzucht und Tierleid.
Der vollständige Verordnungstext und weitere Informationen zum Thema sind ab dem 01.05.2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau www.weilheim-schongau.de  in der Rubrik „Was erledige ich wo?“ unter „K“ mit dem Stichwort „Katzenschutzverordnung“ zu finden.

 

 

Kategorien: Landkreis

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