Frist für Einreichungen der Träger der freien Jugendhilfe endet am 24.04.2026
Mit dem Beginn der Amtszeit des neuen Kreistages im Landkreis Weilheim-Schongau sind auch die Ausschüsse des Kreistages und damit auch der Jugendhilfeausschuss neu zu bilden. Zur Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses können die im Kreisgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe Frauen und Männer vorschlagen, von denen durch den Kreistag sechs Personen und sechs Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden. Die vorgeschlagenen Personen müssen für dieses Amt persönlich geeignet sein.
Die im Landkreis Weilheim-Schongau wirkenden Träger der freien Jugendhilfe werden hiermit über diese Möglichkeit informiert und um Vorschläge gebeten. Diese Vorschläge können durch die Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Weilheim-Schongau eingereicht werden.
Interessierte Träger werden gebeten, die Vorschlagsunterlagen beim Amt für Jugend und Familie, Frau Avvuran (Telefon: 0881/681-1339), anzufordern oder hier:
herunterzuladen.
Die Vorschläge bitte bis spätestens Freitag, den 24.04.2026, beim Amt für Jugend und Familie Weilheim-Schongau, z. Hd. Frau Avvuran, Pütrichstraße 10, 82362 Weilheim, einreichen.
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