Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31. Oktober 2025 und Ihr anhaltendes Engagement für die Gesundheitsversorgung im Landkreis Weilheim-Schongau. Gerne nehmen wir zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen Stellung.
Das vom Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau im Jahr 2023 beschlossene Zukunftskonzept der Krankenhaus GmbH sieht für beide Krankenhausstandorte klare und einander ergänzende Betriebskonzepte vor:
Standort Schongau: Entwicklung zu einem ambulant-stationären Haus (Level 1i / sektorübergreifender Versorger) mit Notfallambulanz, Facharztzentrum (MVZ und eingemietete Praxen), ambulantem OP-Zentrum, einer 40-Betten-Station, geriatrischer Reha, Schmerztherapie und weiteren ambulanten Angeboten.
Standort Weilheim: Ausbau zum Landkreisschwerpunktversorger (Level 2) mit Rundum-Notfallversorgung einschließlich Stroke Unit und Chest Pain Unit sowie stationären Bereichen wie Unfallchirurgie, Kardiologie und Akutgeriatrie. Sämtliche stationären operativen Eingriffe werden in Weilheim durchgeführt. Die stationären Patientenströme werden so auf Weilheim konzentriert.
Im Rahmen der Umsetzung dieses Konzeptes wurde das SOGesund in Schongau erfolgreich als ambulant-stationäres Haus etabliert und wird kontinuierlich um weitere Angebote ergänzt. Aufgrund der wachsenden Patientenzahlen in Weilheim wurde eine Erweiterung der Planbettenkapazität beantragt. Die aktuellen Überlegungen zum Ausbau stehen somit im direkten Zusammenhang mit dem Zukunftskonzept.
Zu Ihren Fragen: 1. Vorgesehen ist, den bestehenden Interimsbau am Krankenhaus Weilheim durch einen Neubau zu erweitern, um die künftig benötigte Bettenkapazität zu erreichen. Welche Fachabteilungen dort untergebracht werden, entscheidet sich im Rahmen der weiteren Planungen, sobald die endgültige Bettenzahl feststeht. Gleiches gilt für eventuell zusätzlich benötigtes Personal.
2. Der Ausbau des Krankenhauses Weilheim erfolgt ausschließlich auf Grundlage des vom Kreistag beschlossenen Zukunftskonzeptes. Es besteht kein Zusammenhang mit Klinikplanungen im Landkreis Starnberg. Vielmehr bildet die beantragte Erhöhung der Planbetten die tatsächlich, heute schon bestehenden Versorgungsbedarfe im Landkreis Weilheim-Schongau ab.
3. und 4. Der Ausbau des Krankenhauses Weilheim hat keine Auswirkungen auf den Bestand oder die Weiterentwicklung des SOGesund in Schongau.
5. Die vorgesehenen Baumaßnahmen zur Erweiterung der Bettenkapazität am Krankenhaus Weilheim sind investive Maßnahmen, die im Rahmen der staatlichen Krankenhausförderung weitgehend durch den Freistaat Bayern finanziert werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einen transparenten Überblick über den aktuellen Stand der Planungen gegeben zu haben. Für den Landkreis steht fest: Beide Standorte – Weilheim und Schongau – bleiben fester Bestandteil der medizinischen Versorgung im Landkreis.
Mit freundlichen Grüßen i.A Dominik Detert Pressesprecher
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