Frisches, ungespritztem Obst aus der Region – und das auch noch zum Nulltarif. Völlig legal ist dies durch die Aktion „Gelbes Band“ möglich. Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer, die ihre Streuobstwiesen oder Bäume selbst nicht ernten können oder wollen, markieren dabei ihre Bäume mit einem gelben Band um den Stamm. Wer solch eine Kennzeichnung sieht, darf kostenlos ohne Rücksprache einen Baum ernten. Der Landkreis Weilheim-Schongau beteiligt sich nun an der Initiative durch Information – zudem werden auf Wunsch Bänder und Hinweisschilder kostenlos zur Verfügung gestellt. Die dezentrale Mitmach-Aktion soll dafür sorgen, dass mehr Obst- und Nussbäume abgeerntet und wertvolles Obst verwertet wird.
Verhaltensregeln beim Ernten:
Ernten Sie ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die ein gelbes Band tragen. Nur deren Früchte wurden für die Ernte freigegeben. Ansonsten gilt: Betreten, Pflücken oder Aufsammeln grundsätzlich nicht erlaubt! Im Zweifel fragen Sie die Besitzer.
Seien Sie achtsam gegenüber der Natur und respektieren das Eigentum anderer. Die Streuobstwiesen dürfen nicht befahren oder verschmutzt werden und die Obstbäume sind so zu ernten, dass keine Schäden entstehen. Gehen Sie behutsam mit den Wiesen, Gärten und Bäumen um, hinterlassen Sie keinen Müll.
Ernten Sie nur, was ohne Benutzung von Leitern oder anderer Hilfsmittel in Reichweite hängt oder lesen Sie die Früchte vom Boden auf.
Achten Sie beim Betreten der Obstwiese auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äste oder andere mögliche Gefahrenstellen, wie z.B. Totholz in den Baumkronen.
Ernten Sie nur so viel, wie Sie selbst tatsächlich verbrauchen können.
Prüfen Sie, ob das Obst bereits reif bzw. noch gut ist. Lassen Sie sich von einer braunen Stelle nicht abschrecken. Diese können Sie einfach ausschneiden. Waschen Sie die Früchte vor dem Verzehr gründlich.
Infos für Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer:
Jede und jeder kann eigenständig mitmachen: Die Aktion wird nicht zentral organisiert – es ist keine Erlaubnis oder Anmeldung der Teilnahme nötig.
Markieren Sie nur Bäume, die sich in Ihrem Besitz befinden und die Sie für Andere zur Ernte freigeben möchten. Die gelben Bänder sollten erst dann angebracht werden, wenn das Obst auch wirklich pflückreif ist. Verdeutlichen Sie die Freigabe, indem Sie ein Hinweisschild anbringen.
Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf eigene Verantwortung der Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer. Als Verfügungsberechtigte obliegen Ihnen Verkehrssicherungspflichten. Sicherheitshalber sollten Sie Ihre Bäume und Wiesen gut untersuchen, damit von ihnen keine Gefährdung ausgeht – und sich mit der privaten Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen, um abzuklären, wer haftet, wenn fremde Menschen das Grundstück betreten. Rechtliche Tipps online unter www.zugutfuerdietonne.de.
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Weilheim-Schongau unterstützt die Aktion in der Region durch Beratung. Bei Bedarf können gelbe Papierbänder und Hinweisschilder mit Verhaltensregeln zur Verfügung gestellt werden. Interessierte können sich per Mail unter kreisfachberatung@lra-wm.bayern.de oder telefonisch unter 0881/6811110 melden.
Wo es bereits jetzt Möglichkeiten zum Abernten gibt, ist auf einer Karte auf der Website der Initiative www.mundraub.org einsehbar. Weitere Informationen, rechtliche Tipps sowie Infotafeln zum Download gibt es unter https://www.zugutfuerdietonne.de/blog/schwerpunkt/ernteaktion-gelbes-band-hier-darf-geerntet-werden. Die Aktion ist Teil der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) und wird seit mehreren Jahren in zahlreichen Städten und Kommunen in ganz Deutschland durchgeführt.
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