Die Medizinalaufsicht gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Gesundheitsamtes und dient dem Schutz der Bevölkerung im Bereich der Gesundheitsberufe.
Sie stellt sicher, dass heilkundliche Tätigkeiten ausschließlich von qualifizierten Fachkräften mit entsprechender Berufserlaubnis ausgeübt werden. Dies dient dem Schutz der Bevölkerung vor unqualifizierten oder unsachgemäßen Behandlungen.
Angehörige gesetzlich geregelter Heil- bzw. Gesundheitsfachberufe haben eine selbständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. (Art. 10, 16 GDG)