FQA: Fachaufsicht für Pflege- und Behindertneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht besteht aus einem abteilungsübergreifenden, multiprofessionellen Team von Verwaltungskräften (Abteilung 2), Pflegefachkräften, Sozialpädagogen und Ärzten.

Die FQA ist insbesondere zuständig für die Überprüfung und Beratung folgender Einrichtungen im Landkreis Weilheim-Schongau:

  • stationäre Einrichtungen für ältere Menschen oder pflegebedürftige Volljährige
  • besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
  • ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Hospize

Bei den Begehungen überwacht die FQA die Einhaltung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG).

Zweck dieses Gesetzes ist:

  • die Würde, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen
  • die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung, die Teilhabe am Leben der Gesellschaft sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern,
  • eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern.

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