Hygieneaufsicht und Infektionsschutz

Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören im Bereich der Hygieneaufsicht unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben, aber auch die Hygieneüberwachung von sog. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc.), sowie die "Überwachung" von angeordneten Maßnahmen (Abgabe von Proben u. ä.).

Die gesetzliche Grundlage für den Infektionsschutz bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Aufgabe des Infektionsschutzes ist es, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“ (§ 1 IfSG). Hierzu benennt das IfSG meldepflichtige Infektionserkrankungen, welche von Ärzten, Laboren und öffentlichen Einrichtungen an das Gesundheitsamt zu melden sind. Ergänzend bildet das IfSG den gesetzlichen Rahmen, um Mittel und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionserkrankungen ergreifen zu können.

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