Ansprechpartner Team der Schuleingangsuntersuchung
Team der Schul-
eingangsuntersuchung
Tel.: 0881 681 1600
Nachricht senden
Im Landkreis Weilheim-Schongau befinden wir uns aktuell in der Umstellungsphase zur rSEU. Die entsprechende Einladung erhalten Eltern per Post vom Gesundheitsamt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns.
Telefonisch unter 0881 681–1600 oder per E-Mail seu-wm@lra-wm.bayern.de
Das Schuleingangsscreening der rSEU durch eine Fachkraft der Sozialmedizin dauert ca. 45 Minuten.
Es beinhaltet:
> Erfassung von Größe und Gewicht
> die Durchsicht des „gelben Heftes“ und des Impfausweises mit Erfassung des Impfstatus
> Altersgerechte standardisierte, spielerische Tests zur Überprüfung von:
> Erfassung der ausgefüllten Fragebögen zur medizinischen Vorgeschichte und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes.
> Abschließendes Beratungsgespräch mit ggf. Hinweis auf individuellen Förderbedarf und /oder Therapiemöglichkeiten.
Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung für Ihr Kind. Diese Bescheinigung muss der Schule bis zum Schulbeginn vorgelegt werden.
Bei Indikation wird eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns.
Telefonisch unter 0881 681–1600 oder per E-Mail seu@lra-wm.bayern.de
Eine ärztliche Untersuchung ergänzend zum Screening ist in folgenden Fällen verpflichtend und findet zusätzlich statt:
> Wenn kein Nachweis über die letzte Vorsorgeuntersuchung (U8 bzw. U9) vorliegt
> Bei Verdacht auf gesundheitliche Probleme oder eine nicht altersgerechte Entwicklung (auffälliger Befund beim Screening)
> Auf Wunsch der Eltern (z.B. bei chronischen Erkrankungen des Kindes)
Die schulärztliche Untersuchung beinhaltet:
> die Erhebung der medizinischen Vorgeschichte des Kindes (Anamnese)
> eine körperliche Untersuchung
> ggf. weiteres Entwicklungsscreening
> umfangreiche Beratung der Eltern zu folgenden Themen:
Falls in der ärztlichen Untersuchung die Indikation zu einer Wiederholungsuntersuchung gestellt wird, findet diese im Jahr vor der Einschulung statt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns.
Telefonisch unter 0881 681–1600 oder per E-Mail seu@lra-wm.bayern.de
Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, oder ein anderes Anliegen bezüglich der Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes haben, nehmen Sie bitte per E-Mail seu@lra-wm.bayern.de oder telefonisch unter 0881 681-1600 Kontakt mit uns auf.
Wir sind gerne für Sie da!
Die gesetzlichen Grundlagen für die Schuleingangsuntersuchung in Bayern sind:
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung auf Einladung des wohnortzuständigen Gesundheitsamtes ist für alle Kinder in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. Wird die Teilnahme des Kindes an der Schuleingangsuntersuchung von den Sorgeberechtigten verweigert, erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt. Auch dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben