Prüfungs- und Schulfähigkeit

Prüfungsfähigkeit bei Schülern

Sie bzw. Ihr Kind besucht eine Schule im Landkreis Weilheim-Schongau? Nun steht eine Prüfung an und eine Teilnahme ist aufgrund von Krankheit nicht möglich?

Die erkrankte Person muss sich bei uns am Prüfungstag persönlich vorstellen. Vorher ist ein Besuch bei einem Haus- bzw. Facharzt notwendig.

Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns telefonisch einen Termin.

Liegt die Erkrankung in der Vergangenheit, ist eine rückwirkende Bestätigung nicht möglich.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Ärztliches Attest des Haus- bzw. Facharztes
  • Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde
     

Schulfähigkeit bei Schülern

Schulabsentismus

bezeichnet das Fehlen von Schülern vom Unterricht, sei es durch unentschuldigtes Fehlen oder durch lange Krankheitsphasen

Bei Verdacht auf Schulabsentismus kann die Schule oder die Erziehungsberechtigten ein Gesundheitszeugnis (Amtsärztliche Untersuchung) beim Gesundheitsamt anfordern, um mögliche medizinische Ursachen für das Fernbleiben zu klären und gegebenenfalls Beratungsbedarf zu ermitteln.

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