Rahmenbedingungen

  • Sie bekommen kurzfristig und umgehend einen Beratungstermin
  • Sie können sich allein, mit Partner* oder einer Begleitperson Ihres Vertrauens beraten lassen
  • Das Beratungsgespräch ist auf Wunsch anonym (für die Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB ist jedoch die Vorlage eines Ausweises mit Lichtbild nötig)
  • Das Gespräch ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht
  • Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist auch für betroffene Partner* allein zugänglich

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