Seiteninhalt:
- 1. Inhalt der Internet-seite in einfacher Sprache
- 2. Was ist eine rechtliche Betreuung?
- 3. Aufgaben der Betreuungsstelle
- 3.1 Unterstützung des Betreuungsgerichts
- 3.2 Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- 3.2.1 Vorsorgevollmacht
- 3.2.2 Betreuungsverfügung
- 3.2.3 Patientenverfügung
- 3.2.4 Beglaubigung Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- 3.3 Auswahl eines geeigneten Betreuers und Gewinnung neuer Betreuer
- 3.3.1 Auswahl eines geeigneten Betreuers
- 3.3.2 Gewinnung neuer Betreuer
- 3.4 Beratung zu Hilfsangeboten und anderen Hilfen
- 4. Broschüren und mehr Informationen
1. Inhalt der Internet-seite in einfacher Sprache
Hier finden Sie den ganzen Text in einfacher Sprache.
2. Was ist eine rechtliche Betreuung
Die rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung für erwachsene Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Wann ist eine rechtliche Betreuung nicht erforderlich?
- Bei Vorliegen einer vollumfänglichen Vorsorgevollmacht
- Bei ausreichend Unterstützung durch andere Hilfsangebote
Wichtig zu wissen:
- Es handelt sich um eine rechtliche Vertretung und keine soziale oder pflegerische Betreuung.
- Eine rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung. Der rechtliche Betreuer unterstützt nur dort, wo es nötig ist, damit ein möglichst selbstbestimmtes Leben geführt werden kann. Die Aufgabenbereiche, also die Bereiche, in denen Hilfe nötigt ist, werden daher genau geprüft und individuell festgellt.
➔ Schauen Sie sich gerne für mehr Informationen unseren Flyer an zum Thema „Rechtliche Betreuung – Was ist das? Was bedeutet das für mich?“.
Formular: Anregung einer Betreuung
Formular: Ärztliches Zeugnis
Link zum zuständigen Betreuungsgericht: Amtsgericht Weilheim
3. Aufgaben der Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle hat viele verschiedene Aufgaben.
Hierzu zählen unter anderem:
3.1 Unterstützung des Betreuungsgerichts
Die Betreuungsstelle unterstützt im gerichtlichen Auftrag zum Beispiel bei:
- der Prüfung, ob eine Betreuung erforderlich ist
- der Nennung eines geeigneten Betreuers
- einem Antrag auf Betreuerwechsel
- der Aufhebung einer Betreuung
- und vielem mehr
3.2 Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er keine eigenen Entscheidungen mehr treffen oder mitteilen kann. Das kann durch eine Behinderung, altersbedingte Einschränkungen oder einen plötzlichen Unfall oder eine Erkrankung passieren.
3.2.1 Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Diese Person darf dann für Sie handeln, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Eine Vorsorgevollmacht geht einer rechtlichen Betreuung vor.
Um welche Angelegenheiten sich die Vertrauensperson dann kümmern darf, kann individuell durch den Vollmachtgeber festgelegt werden.
Wichtig:
Das Gericht ist bei der Vorsorgevollmacht nicht beteiligt. Das bedeutet, dass das Handeln der bevollmächtigten Person nicht vom Gericht überwacht wird. Deshalb sollten Sie ein gutes Vertrauensverhältnis zu der Person haben.
Voraussetzung zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht:
- Sie sind geschäftsfähig
- Sie sind volljährig
➔ Haben Sie sich entschieden durch eine Vorsorgevollmacht vorzusorgen? Gerne können Sie hierfür eine der folgenden Vorlagen verwenden:
- Formular: Vorsorgevollmacht Beck-Verlag
- Formular: Vorsorgevollmacht Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die Vorsorgevollmacht können Sie beim zentralen Vorsorgeregister registrieren:
Link zum zentralen Vorsorgeregister
3.2.2 Betreuungsverfügung
Sollte die Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Gericht erforderlich sein, können Sie mit einer Betreuungsverfügung bestimmen:
- wer als rechtlicher Betreuer für sie eingesetzt werden soll
- wer nicht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden darf
Zur Erstellung einer Betreuungsverfügung müssen Sie nicht geschäftsfähig sein.
➔ Möchten Sieeine Betreuungsverfügung erstellen? Gerne können Sie hierfür folgende Vorlage verwenden:
- Formular: Betreuungsverfügung Beck-Verlag
- Formular: Betreuungsverfügung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
3.2.3 Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine vorgezogene Willenserklärung für den Fall, dass Sie in Zukunft nicht mehr selbstständig über medizinische Maßnahmen und Behandlungen entscheiden können. Sie können also vorab festlegen, welche Maßnahmen und Behandlungen ergriffen werden sollen und welche nicht.
Tipp:
Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen, informieren Sie bitte auch Ihre Vertrauensperson oder den Bevollmächtigten darüber. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche im Ernstfall auch wirklich berücksichtigt werden können. Sprechen Sie außerdem mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt darüber. Lassen Sie sich medizinische Fachbegriffe erklären und die Patientenverfügung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt bestätigen.
Voraussetzung zur Erteilung einer Patientenverfügung:
- Sie sind einwilligungsfähig
- Sie sind volljährig
➔ Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, können Sie dieses Formular verwenden:
- Formular: Patientenverfügung Beck-Verlag
- Textbausteine Patientenverfügung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
3.2.4 Beglaubigung Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Sie können Ihre Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bei der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigen lassen.
Der Vollmachtgeber muss bei diesem Termin persönlich anwesend sein. Auf Anfrage kann in Ausnahmefällen ein Hausbesuch vereinbart werden.
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis / Reisepass
- Original der Vorsorgevollmacht
Kosten:
Die Kosten für die öffentliche Beglaubigung betragen 10 Euro pro Beglaubigung. Die Gebühr ist bar vor Ort zu bezahlen.
Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch oder per E-Mail.
Weiterer Hinweis:
Sie können sich ebenfalls durch die im Landkreis ansässigen Betreuungsvereine kostenlos beraten lassen. Zu deren Internetseite gelangen Sie über den jeweiligen Link:
- AWO-Betreuungsverein in Peißenberg
- Lebensbeistand e.V. in Peiting
- Caritas Betreuungsverein in Weilheim
3.3 Auswahl eines geeigneten Betreuers und Gewinnung neuer Betreuer
3.3.1 Auswahl eines geeigneten Betreuers
Es wird unterschieden zwischen Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern.
Ehrenamtliche Betreuer sind in der Regel der betroffenen Person nahestehende Personen oder Familienangehörige. Diese werden vorrangig eingesetzt. Berufsbetreuer üben die Tätigkeit beruflich aus. Sie haben sich durch ein Jurastudium, ein Studium der Sozialen Arbeit oder durch entsprechende Sachkundenachweise qualifiziert. Ab einem Vermögen von 10.000 Euro (ein selbstbewohntes Haus/eine selbstbewohnte Wohnung zählen nicht dazu), müssen Sie mit anfallenden Kosten rechnen.
Der Wunsch der betroffenen Person ist für die Auswahl des rechtlichen Betreuers maßgeblich.
3.3.2 Gewinnung neuer Betreuer
Ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer gesucht!
Sie möchten sich ehrenamtlich oder beruflich engagieren und Menschen unterstützen?
Sie suchen nach einer sinnstiftenden Tätigkeit im sozialen Bereich?
Sie möchten sich für Menschen mit Schwierigkeiten einsetzen?
Sie möchten Ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern?
Dann bewerben Sie sich als Ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer oder als Berufsbetreuer in der Betreuungsstelle Weilheim-Schongau!
➔ Für mehr Informationen zum Berufsbild, den Voraussetzungen und dem Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
- Flyer „BerufsBETREUER werden“
- Informationsschreiben zur Tätigkeit als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer
- Berufsbetreuer (m/w/d) gesucht! – eine verantwortungsvolle Aufgabe mit Perspektive
Fragen?
Wir beraten Sie gerne – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
3.4 Beratung zu Hilfsangeboten und anderen Hilfen
Nicht jeder Mensch braucht eine rechtliche Betreuung. Oft helfen auch andere Unterstützungsangebote. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten es gibt.
4. Broschüren und mehr Informationen
Wenn Sie sich weiter informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Broschüren
der Bayerischen Staatsregierung.
Dort finden Sie unter anderem:
- die Broschüre „Das Betreuungsrecht“,
- eine Erklärung des Betreuungsrechts in leichter Sprache,
- Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung,
- sowie den großen Vorsorgeberater, der viele Fragen beantwortet und praktische Tipps enthält.
Link Broschüren Bayerische Staatsregierung