Stand: 09.05.2022
Aktuell besteht für den Landkreis Weilheim-Schongau keine Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel.
Auch die Anordnung zur Umsetzung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen sowie das Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art wird auf Grund des aktuell geringen bis mäßigen AI-Risikos für den gesamten Landkreis Weilheim-Schongau ab 10.05.2022 aufgehoben:
Aufhebung der Allgemeinverfügung für den Landkreis Weilheim-Schongau
Sofern im Rahmen der Seuchenentwicklung / aktueller Risikobewertungen weitere Maßnahmen erforderlich werden sollten, finden Sie die entsprechenden Vorgaben und Allgemeinverfügungen ebenfalls auf dieser Seite.
Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen aufmerksam. Eine erneute Stallpflicht kann bei einer Änderung der Seuchenlage auch kurzfristig wieder erforderlich werden.
Sachverhalt zum aktuellen Geschehen
Deutschland und Europa erlebten zwischen Oktober 2020 und April 2021 das bislang schwerste epidemische Auftreten der Geflügelpest ("Vogelgrippe", Aviäre Influenza, HPAIV).
Auch wenn im Laufe des Frühjahres 2021 ein deutlicher Rückgang von Fällen und Ausbrüchen zu verzeichnen war, wurden auch über die Sommermonate vor allem in den nordischen Ländern Europas weiterhin Fälle von HPAIV H5 bei Wasser- und Greifvögeln nachgewiesen.
Seit Mitte Oktober 2021 wurden in Deutschland erneut Hunderte von HPAIV-infizierten Wildvögeln aus mindestens zwölf Bundesländern sowie über 50 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet.
Noch im Januar 2022 wurde das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland weiterhin als hoch eingestuft.
(Quelle FLI, Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland, Stand 10.01.2022).
Laut der aktuellen Bewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird (unter Einhaltung der für Geflügelhaltungen vorgeschriebenen grundlegenden Sicherungsmaßnahmen) das Risiko einer direkten oder indirekten HPAIV-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern entsprechend der genannten Gründe derzeit nur noch als gering bis mäßig eingestuft.
Die epidemiologischen Erkenntnisse der letzten Jahre lassen eine langfristige Etablierung der aktuellen HPAIV in der Wildvogelpopulation (auf niedrigem Niveau auch über die Sommermonate hinweg) befürchten. Daher muss auch in den nächsten Wochen und Monaten mit Einzelfällen der Aviären Influenza bei Wildvögeln in Bayern gerechnet werden.
Umso bedeutender sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter. Diese sind stets zu beachten und strikt einzuhalten. Besondere Vorsicht ist für Tiere mit Auslauf bzw. in Freilandhaltung angebracht. Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen ist der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, v.a. Wassergeflügel, zu verhindern.
(Quelle LGL, Risikoeinschätzung zur HPAIV in Bayern, Stand: 03.05.2022)
Die im aktuellen Geflügelpestgeschehen in Deutschland in 2021/2022 bislang nachgewiesenen Erreger vom Subtyp H5 gelten als grundsätzlich ungefährlich für den Menschen.
Deutschlandweit wurden seit Oktober hunderte Fälle bei Wildvögeln und zahlreiche Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln nachgewiesen.
In Bayern wurde die Geflügelpest (Infektion mit HPAIV H5) im Herbst/Winter-Geschehen 2021 erstmals im Oktober bei einer gesund erlegten Krickente im Landkreis Cham nachgewiesen.
Seither wurden mehrere Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen:
11.2021 - LK Nürnberg (zwei Fälle), LK Erding
12.2021 - LK Weilheim-Schongau, LK Rhön-Grabfeld, LK Ansbach, LK Neuburg-Schrobenhausen
01.2022 - LK Weißenburg-Gunzenhausen, LK Neuburg-Schrobenhausen
02.2022 - Regensburg, LK Hof, LK Cham, LK Neuburg-Schrobenhausen, LK Landberg am Lech (fünf Fälle), Passau, LK Günzburg, LK Oberallgäu
03.2022 - LK Landsberg am Lech, LK Freising, LK Schwandorf, LK Lichtenfels, LK Freyung-Grafenau, München
04.2022 - LK München, LK Freising, LK Landshut
In Geflügelbeständen gab es seit Oktober 2021 in Bayern folgende Ausbrüche.
12.2021 - LK Erding, LK Weilheim-Schongau
01.2022 - LK Rhön-Grabfeld, LK Augsburg
03.2022 - LK Bad Kissingen, Main-Spessart-Kreis, Landshut
(Quelle FLI, TSIS, Stand 09.05.2022)
Im Landkreis Weilheim-Schongau wurde am 21.12.2021 der Ausbruch der Geflügelpest in einer Klein-/Hobbyhaltung (Hühner, Gänse, Enten) amtlich bestätigt. Am 22.12.2021 wurde zudem ein Wildvogel (Möwe) im direkten Umfeld des Ausbruchsbetriebes positiv auf das AI-Virus getestet.
Durchgeführte Laboruntersuchungen weiterer Fundvögel (Wildvögel) ergaben bislang keinen Nachweis des AI-Virus.
Fundtier-Monitoring und allgemeine Fragen
Sie
- möchten einen toten Fundvogel melden?
- haben Fragen zur Biosicherheit in Ihrer Tierhaltung?
- benötigen Informationen zur Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit der AI?
Das Veterinäramt/Amt für Verbraucherschutz erreichen Sie während der regulären Öffnungszeiten unter der Hotline-Nummer
0881 - 681 4444.
Weitere Hintergrundinformationen
Für interessierte Bürger und Halter von Nutzgeflügel gibt es eine Vielzahl von Informationsquellen rund um die Aviäre Influenza.
Allgemeine Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung bietet die Informationsbroschüre des LGL Bayern (Stand 10.2021). Die Broschüre fasst die wesentlichen veterinärrechtlichen Vorgaben für Privathaltungen zusammen und soll so Hobby-Hühnerhalter für die grundlegenden Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Tierhaltung sensibilisieren.Zu Fragen der Lebensmittelsicherheit bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als zuständige Bundesoberbehörde eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:
- Aktualisierte Meldung Nr. 007/2021 des BfR vom 23.02.2021 "Aktueller Gefügelpest-Fall in Deutschland: Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Lebensmitteln vom Geflügel ist unwahrscheinlich"
Zu Fragen der Tiergesundheit (aktuelle Risikobewertungen für Deutschland, Gefährdungsbeurteilung Tierbestände, Empfehlungen für Halter von Nutzgeflügel) bietet das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:
- Steckbrief des FLI zu "Influenzainfektionen bei Geflügel und Wildvögeln" (Stand: 08.2019)
- ein Merkblatt für "Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen" (v.a. zur Biosicherheit, Stand 11.2016)
- weitere Informationen des FLI zum "Schutz vor H5N8 - Anmerkungen zur Vermeidung der Geflügelpest" (Stand 11.2014)
Interessierte Geflügelhalter können auch online eine Risikobewertung (Selbsteinschätzung der Biosicherheit) ihrer eigenen Haltungen durchführen. Die „AI-Risikoampel“ (erstellt und bereitgestellt durch die Uni Vechta, zugänglich über das FLI) erreichen Sie über folgenden Link: https://risikoampel.uni-vechta.de/