AKTUELL: Informationen zur Geflügelpest (Aviäre Influenza - AI, Vogelgrippe)

Stand: 24.11.2022

Aktuell besteht für den Landkreis Weilheim-Schongau noch keine Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel.
Mit Datum 24.11.2021 wird jedoch eine Allgemeinverfügung zur Intensivierung der Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest erlassen.
Weiterhin bestehen Einschränkungen bei der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe.
 

Zur aktuellen Allgemeinverfügung für den Landkreis Weilheim-Schongau

Sofern im Rahmen der weiteren Seuchenentwicklung/aktueller
Risikobewertungen weitere Maßnahmen erforderlich werden sollten, finden Sie die entsprechende Allgemeinverfügung ebenfalls auf dieser Seite.

Alle Geflügelhalter (auch Hobbyhaltungen) werden gebeten bereits jetzt Vorkehrungen für eine eventuell erforderliche erneute Stallpflicht zu treffen. Bei einer Änderung der aktuell sehr dynamischen Seuchenlage kann auch in der Saison 2022/2023 kurzfristig wieder eine Aufstallung von Geflügelbeständen im Landkreis Weilheim-Schongau erforderlich werden.

Sachverhalt zum aktuellen Geschehen

Das bislang schwerste registrierte Geflügelpest-Geschehen in Europa hat auch in Deutschland ein bis dato nicht dagewesenes Ausmaß erreicht und breitet sich von Norddeutschland, aktuell insbesondere auch über den Handel mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln weiter Richtung Süddeutschland aus.
Mit Datum 28.10.2022 wurde ein erster HPAI-Ausbruch (hochpathogene aviäre Influenza/Geflügelpest) in einer kleinen Hobby-Entenhaltung im Landkreis Miltenberg bestätigt. Seitdem gab es in Bayern bislang insgesamt bereits drei weitere Ausbrüche in Hobby-Geflügelhaltungen.

In Bayern wird das Risiko der Ausbreitung der HPAI bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der Seuchenausbrüche bei gehaltenen Vögeln und der dynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa aktuell als hoch eingestuft.

Für einen Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einem HPAIV-Eintrag, ist die Einhaltung der bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten gerade im Hinblick auf einen erhöhten Infektionsdruck im Herbst – regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen direkte Kontaktmöglichkeiten des Haus- und Nutzgeflügels zu Wildvögeln bestehen.

Zu den erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen zählen besonders, dass:

  • Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden,
  • das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt,
  • Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann,
  • Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden,
  • Wildgeflügel nicht gefüttert wird, und
  • eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt.

(Quelle Risikobewertungen FLI, Stand 08.11.2022 und LGL, Stand 16.11.2022).

Die im aktuellen Geflügelpestgeschehen in Deutschland im Herbst/Winter 2022 bislang nachgewiesenen Erreger vom Subtyp H5 gelten als grundsätzlich ungefährlich für den Menschen.

Deutschlandweit wurden seit Juni 2022 erneut Hunderte Fälle bei Wildvögeln und bereits mehr als 60 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln nachgewiesen.

In Bayern wurde die Geflügelpest (Infektion mit HPAIV H5) im Herbst/Winter-Geschehen 2022 erstmals Ende Oktober in einer Entenhaltung im Landkreis Miltenberg nachgewiesen.
Seither wurden mehrere Fälle in bayerischen Geflügelbeständen nachgewiesen:
11.2022 – LK Miltenberg (gesamt drei Fälle), LK Landshut
(Quelle FLI, TSIS, Stand 24.11.2022).

Im Landkreis Weilheim-Schongau wurde zuletzt im Dezember 2021 der Ausbruch der Geflügelpest in einer Klein-/Hobbyhaltung (Hühner, Gänse, Enten) amtlich bestätigt.

Fundtier-Monitoring und allgemeine Fragen

Sie möchten einen toten Fundvogel melden, haben Fragen zur Biosicherheit in Ihrer Tierhaltung oder benötigen Informationen zur Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit der AI?

Das Veterinäramt/Amt für Verbraucherschutz erreichen Sie
während der regulären Öffnungszeiten unter der
Hotline-Nummer 0881- 681 4444.

Weitere Hintergrundinformationen

Für interessierte Bürger und Halter von Nutzgeflügel gibt es eine Vielzahl von Informationsquellen rund um die Aviäre Influenza.

Allgemeine Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung bietet die Informationsbroschüre des LGL Bayern (Stand 10.2021). Die Broschüre fasst die wesentlichen veterinärrechtlichen Vorgaben für Privathaltungen zusammen und soll so Hobby-Hühnerhalter für die grundlegenden Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Tierhaltung sensibilisieren.

Zu Fragen der Lebensmittelsicherheit bietet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als zuständige Bundesoberbehörde eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:

Zu Fragen der Tiergesundheit (aktuelle Risikobewertungen für Deutschland, Gefährdungsbeurteilung Tierbestände, Empfehlungen für Halter von Nutzgeflügel) bietet das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde eine Vielzahl von Informationen, wie beispielsweise:

Interessierte Geflügelhalter können auch online eine Risikobewertung (Selbsteinschätzung der Biosicherheit) ihrer eigenen Haltungen durchführen. Die „AI-Risikoampel“ (erstellt und bereitgestellt durch die Uni Vechta, zugänglich über das FLI) erreichen Sie über folgenden Link: https://risikoampel.uni-vechta.de/.


Sonstiges

Kontakt

Abt. 5, Hotline Veterinäramt/Verbraucherschutz
LRA-Funktion
Telefon:+49 881 681 4444

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Veterinäramt

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
Fax: +49 881 681 2599

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