Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen

Arbeitgeber in Bayern haben bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte die Wahl, ob sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - wie bisher - bei der örtlichen Ausländerbehörde oder aber bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften durchführen lassen.

Alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Verfahrens sowie die notwendigen Formulare und Merkblätter zur Durchführung des Verfahrens fnden Arbeitgeber ausführlich auf dem Internetangebot der Zentralen Stelle zusammengefasst.

 

Formulare

Links

Kontakt

Frau  Helmschrott
Mitarbeiterin
Telefon:+49 881 681 1872
Herr  Sachs
Mitarbeiter
Telefon:+49 881 681 1874

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ausländer- und Asylrecht

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 681 1438
Fax: +49 881 681 2498

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Ausländer- und Asylrecht

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Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 881 681 1438
Fax: +49 881 681 2498

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