Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl beantragen

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, benötigen Sie einen Ersatzführerschein. Wir empfehlen Ihnen, nach dem Verlust des Führerscheins noch 2 bis 3 Wochen mit der Beantragung eines Ersatzführerscheines zu warten und sich beim zuständigen Fundbüro der jeweiligen Gemeinde zu erkundigen, ob Ihr Führerschein dort abgegeben wurde.

Bei Antragstellung ist die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlustumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und sich zum anderen verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument beim Wiederauftauchen unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt vor Ort in der Führerscheinstelle. Sie kann auch durch einen Notare erfolgen.

Falls Ihnen der abhanden gekommene Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ist die Diebstahlanzeige bei der Beantragung des Ersatzführerscheins vorzulegen.

Beachten Sie bitte, dass mit der Antragstellung eine Pflicht zur Abnahme des neuen Führerscheins und zur Entrichtung der Gebühren besteht, auch wenn vor Aushändigung des neuen Führerscheins der verlorene/gestohlene Führerschein wieder aufgefunden wird.

Die Antragstellung muss wegen der Identitätsprüfung persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Der neue Kartenführerschein wird Ihnen in der Regel von der Bundesdruckerei zugesandt.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • Diebstahlanzeige der deutschen Polizeidienststelle (soweit vorhanden)

Entstehende Kosten

39,30 EUR

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Links

Kontakt

  • Führerscheinstelle Schongau
    Frau  Karbach
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3312
    Frau  Rankl
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3308
    Frau  Rifatov
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 8861 211 3316
  • Führerscheinstelle Weilheim
    Herr  Hentschel
    stellv. Sachbereichsleiter
    Telefon:+49 881 681 1464
    Frau  Brabandt
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1484
    Frau  Gottstein
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1555
    Frau  Gstattenbauer
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1701
    Frau  Hensel
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1676
    Frau  Lindner
    Mitarbeiterin
    Telefon:+49 881 681 1427

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Fahrerlaubnisbehörde

Adresse in Google Maps anzeigen
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 881 681 1400
Fax: +49 881 681 2494

Anschrift

Landratsamt Weilheim-Schongau Fahrerlaubnisbehörde

Adresse in Google Maps anzeigen
Münzstraße 33
86956 Schongau
Telefon: +49 8861 211 3390
Fax: +49 8861 211 4300

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